Beamte auf Probe - Welchen Einfluss haben Schwangerschaft/Beurlaubung?

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Durch eine Schwangerschaft oder Elternzeit dürfen weder Nachteile noch Vorteile entstehen.

Schwangerschaften haben grundsätzlich keine Auswikungen auf die Dauer der Probezeit; in Einzelfällen kann die Dauer verlängert werden, wenn es erforderlich ist, das Ausbildungsziel zu erreichen.

Auch Elternzeit ist Dienstzeit - auch hier gilt das gleiche wie bei Schwangerschaften, mit der Ausnahme, daß wenn die vorige Dienstzeit nicht mind. 1 Jahr war, kann die Probezeit entsprechend verlängert werden kann...

Hier ausführiche Infos für Beamtinnen:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.pdf?__blob=publicationFile

Dein beamtenstatus besteht zwar auf Probe, allerdings ist dies schon ein enormer Vorteil. Widerrufen ist nicht so einfach für den Dienstherrn. Eine Entlassung in der probezeit bedarf auch Gründe, und m.M.n ist dieser in diesem Fall nciht gegeben. Der Dienstherr allein kann dich auch gar nicht "rauswerfen" schau mal im Landespersonalvertretungsgesetz nach ( ich glaube § 72 oder zumindest in dieser Richtung). Der Personalrat müsste die Kündigung absegnen und ich kann mir beim besten Willen nciht vorstellen, dass er dies in diesem falle tun würde..

Wende Dich an die GEW, Deine zuständige Gewerkschaft. Die erklärt Dir alles.

Du kannst - wenn Du es gut formulierst - so etwas auch Deinen Dienstherrn oder Deinen Ausbildungslehrer fragen. Weiterhin solltest Du Dich an den Personalrat wenden, der Dich hierzu aus Sicht der Beschäftigten berät.