Frage von alito18 08.07.2012

Beährung frage?

  • Antwort von Vaultboy101 08.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    nein die ist dann weg aber du kannst ne neue anzeige bekommen.

  • Antwort von skyfly71 08.07.2012

    Nein, kann sie nicht. Eine Rücknahme des Beschlusses, in dem die Strafe erlassen wird, ist nur dann möglich, wenn

    1. innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Bewährungszeit die neue Straftat bekannt wird

    2. Du wegen dieser Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 9 Monaten verurteilt wirst.

    Bei Hehlerei ist eine derart hohe Freiheitsstrafe nicht zu erwarten. Sollte also nix passieren.

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!