1

,Bbekomme ich bei einer unvollständig eingebauter Küche eine Entschädigung?

Frage von Robin43 Robin43

Gestern bekam ich von einer Firma eine Einbauküche eingebaut. Nun ist einiges schief gegangen, z.B. muss die Kücheninsel und der Eckschrank total ausgetauscht werden. Der Kranz oben war falsch vermessen und fehlt und die Abluft konnte nicht installiert werden da falsche Anschlüsse.

Das alles kann jetzt wieder 4-6 Wochen dauern.

Es ist ärgerlich und da frag ich mich ob man da Schadenersatz verlangen kann? Wenn ja wie?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von MaxBex MaxBex

    Der Händler hat das Recht zur Reperatur! Wenn du die Küche nicht nutzen kannst, hast du die Möglichkeit Kosten ersezt zu bekommen (Pizzaservice...) Sprich mit dem Verkäufer etwas geht immer! Ich weiss das da ich Küchemmonteur bin ;-)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du schon bezahlt hast, kannst du wahrscheinlich lange warten. Das Einzige was man in solchem Fall tun kann, ist die Zahlung verweigern, bis alles ok ist. Dann sollen sie halt ihr Zeug wieder mitnehmen.

  • 0
    Antwort von uwe8888 uwe8888

    ich denke ja mal, du hast dir die fehlenden / fehlerhaften teile quittieren lassen , damit geh zum Möbelhaus, und hau auf den Putz ( am Samstag Morgen) , dann bekommst du deinen Rabatt. Rein rechtlich denke ich , wäre das schwierig, und nur per Anwalt zu erwirken

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wenn er im Möbelhaus auf den Putz haut, rufen sie die Polizei und schmeißen ihn raus.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.