LaLu087 am 05.01.2009 um 21:54 Uhr
Eine Freundin hatte einen Unfall mit dem Auto ihres Freundes, das sie eigentlich nicht fahren darf, was sie aber getan hat weil es ihm nicht gut ging. Sie hat mit dem Auto ein anderes angefahren. Sie durfte das Auto ja eigentlich nicht fahren, von daher denke ich nicht das die KFZ-Versicherung da einspringt. Kann man das über die Haftpflicht regel oder musss sie selber bezahlen???

wenn sie einen FS hat, durfte sie im Notfall fahren.
Frage ist, ob die Versicherung den Notfall anerkennt. Sonst heisst es in solchen Fällen Strafe zahlen und Rückstufung.
Klarheit schafft da nur die Anfrage bei der Versicherung
Wie ist es wenn eigene Kinder von Ihren Eltern Auto fahren besteht da ein Versicherungsrisiko.Sie sind bei der Versicherung als Fahrer nicht eingetragen nur mein Mann und ich.Sie benutzen unser Wagen nicht im Notfall sonder wenn sie ausgehen wollen,natürlich trinken sie kein Alkohol wenn sie fahren müssen [Inhalt beanstanden] [Kommentar kommentieren]

Warum durfte sie denn nicht fahren? Wenn sie keinen Führerschein hat, sieht es dunkel aus. Dann zahlt zwar die Haftpflicht den Fremdschaden (der kann ja nix dafür), nimmt aber den Fahrzeughalter in Regress. Alle anderen Gründe, warum sie den Wagen nicht fahren durfte, sind nicht so gravierend und können schlimmstenfalls eine Beitragsnachforderung der Versicherung bedeuten.
Wie ist es wenn eigene Kinder von Ihren Eltern Auto fahren besteht da ein Versicherungsrisiko.Sie sind bei der Versicherung als Fahrer nicht eingetragen nur mein Mann und ich.Sie benutzen unser Wagen nicht im Notfall sonder wenn sie ausgehen wollen,natürlich trinken sie kein Alkohol wenn sie fahren müssen

Die Haftpflicht des PKW zahlt den Unfall ! Es ist immer das Fahrzeug versichert nicht der Fahrer ! Ob er das verbietet oder auch nicht, er hat ihr die Gelegenheit zum fahren geboten ! Dieses Trick funktioniert nicht !
da hast du einen schönen Scheiß an der Backe.Wenn du Pech hast kann dein Chef dich sogar kündigen und auf den Schaden bleibst du,so Leid es mir tut,sitzen.
Tschuldigung diese Mail war nicht für dich bestimmt.
in einigen Fällen zahlt die Haftpflicht auch dann wenn der Fahrer nicht bei der Versicherung angegeben wurde.Z.B. den Weg zur Apotheke oder Krankenhaus jedenfalls muß es ein Notfall sein.Einen Führerschein muß sie allerdings besitzen.Man könnte der Versicherung auch angeben das sie das Auto kaufen wollte und der Unfall bei einer Probefahrt passiert ist.Ist zwar ein krummes Ding aber ein Versuch wehrt.Ansonsten Haftet sie selbst.
Die Haftplicht des Fahrzeughalters zahlt auf alle Fälle. Das ist im Versicherungvertragsgesetz geregelt. Sie wird aber auf den Versicherungsnehmer zurückgreifen und nachfragen, weshalb eine andere Person gefahren ist und ob eine Regelmäßigkeit vorliegt. Bei Regelmäßigkeit wird der Versicherer rückwirkend den Vertrag zum 01.01. so anpassen, als ob der Dritte hätte damit fahren dürfen. Je nach Versicher sind weitere Bestrafungen möglich. Ausnahmensituationen sind sowieso beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsnehmer des Kfz wird im Folgejahr hochgestuft, die Privathaftpflicht des (Ausnahme-)Fahrers greift nicht, auch nicht für die erhöhten Kosten in den Folgejahren
RICHTIG! Endlich mal eine brauchbare und zutreffende Antwort hier...
Wenn er eine Versicherung hat,wo eindeutig erklärt wurde,daß nur ausschließlich er den Wagen fährt,so zahlt die Versicherung nicht.

Wenn sie Schuld hat, zahlt die Haftpflicht sowieso nicht.
emjay am 5. Januar 2009 21:56 dafür ist die Versicherung doch da
albundysohn am 5. Januar 2009 21:57 kasoko, aber nicht die Haftpflicht, die zahlt den Schaden des anderen, nicht deinen eigenen
emjay am 5. Januar 2009 21:58 Ich denke, hier geht es um den Schaden des anderen.
albundysohn am 5. Januar 2009 22:00 Ach so, dann müsste sie meiner Meinung nach zahlen, eigentlich müsste das Auto und nicht der Fahrer versichert sein
emjay am 5. Januar 2009 22:05 Leider äußert sich der Fragesteller nicht mehr. Selbst Schuld
Wenn geregelt ist, dass nur bestimmte Personen das Auto fahren dürfen, dann dürfte die Versicherung das Recht auf ihrer Seite haben und nicht zahlen.

Den Schaden muss sie selber tragen. Sorry, da gibt es KEINE Versicherung die diesen Schaden übernimmt. Sie hätte niemals fahren dürfen, auch wenns ihm schlecht geht, dann hätte sie ein Taxi rufen müssen.
Bezahlt die Versicherung nicht. Sie ist nicht der Fahrzeughalter und nicht in den Papieren als Fahrer registriert