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Bazahlt die Haftpflicht bei diesem Unfall?

Frage von LaLu087 LaLu087

Eine Freundin hatte einen Unfall mit dem Auto ihres Freundes, das sie eigentlich nicht fahren darf, was sie aber getan hat weil es ihm nicht gut ging. Sie hat mit dem Auto ein anderes angefahren. Sie durfte das Auto ja eigentlich nicht fahren, von daher denke ich nicht das die KFZ-Versicherung da einspringt. Kann man das über die Haftpflicht regel oder musss sie selber bezahlen???

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Antworten (14)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    wenn sie einen FS hat, durfte sie im Notfall fahren.

    Frage ist, ob die Versicherung den Notfall anerkennt. Sonst heisst es in solchen Fällen Strafe zahlen und Rückstufung.

    Klarheit schafft da nur die Anfrage bei der Versicherung

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    Antwort von rospija rospija

    Wie ist es wenn eigene Kinder von Ihren Eltern Auto fahren besteht da ein Versicherungsrisiko.Sie sind bei der Versicherung als Fahrer nicht eingetragen nur mein Mann und ich.Sie benutzen unser Wagen nicht im Notfall sonder wenn sie ausgehen wollen,natürlich trinken sie kein Alkohol wenn sie fahren müssen [Inhalt beanstanden] [Kommentar kommentieren]

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    Antwort von rospija rospija
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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Warum durfte sie denn nicht fahren? Wenn sie keinen Führerschein hat, sieht es dunkel aus. Dann zahlt zwar die Haftpflicht den Fremdschaden (der kann ja nix dafür), nimmt aber den Fahrzeughalter in Regress. Alle anderen Gründe, warum sie den Wagen nicht fahren durfte, sind nicht so gravierend und können schlimmstenfalls eine Beitragsnachforderung der Versicherung bedeuten.

    Kommentar von rospija rospija

    Wie ist es wenn eigene Kinder von Ihren Eltern Auto fahren besteht da ein Versicherungsrisiko.Sie sind bei der Versicherung als Fahrer nicht eingetragen nur mein Mann und ich.Sie benutzen unser Wagen nicht im Notfall sonder wenn sie ausgehen wollen,natürlich trinken sie kein Alkohol wenn sie fahren müssen

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Die Haftpflicht des PKW zahlt den Unfall ! Es ist immer das Fahrzeug versichert nicht der Fahrer ! Ob er das verbietet oder auch nicht, er hat ihr die Gelegenheit zum fahren geboten ! Dieses Trick funktioniert nicht !

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Nein die Privathaftpflicht zahlt nicht.

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    Antwort von szuki szuki

    da hast du einen schönen Scheiß an der Backe.Wenn du Pech hast kann dein Chef dich sogar kündigen und auf den Schaden bleibst du,so Leid es mir tut,sitzen.

    Kommentar von szuki szuki

    Tschuldigung diese Mail war nicht für dich bestimmt.

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    Antwort von szuki szuki

    in einigen Fällen zahlt die Haftpflicht auch dann wenn der Fahrer nicht bei der Versicherung angegeben wurde.Z.B. den Weg zur Apotheke oder Krankenhaus jedenfalls muß es ein Notfall sein.Einen Führerschein muß sie allerdings besitzen.Man könnte der Versicherung auch angeben das sie das Auto kaufen wollte und der Unfall bei einer Probefahrt passiert ist.Ist zwar ein krummes Ding aber ein Versuch wehrt.Ansonsten Haftet sie selbst.

    Kommentar von makefun1 makefun1makefun1

    Die Haftplicht des Fahrzeughalters zahlt auf alle Fälle. Das ist im Versicherungvertragsgesetz geregelt. Sie wird aber auf den Versicherungsnehmer zurückgreifen und nachfragen, weshalb eine andere Person gefahren ist und ob eine Regelmäßigkeit vorliegt. Bei Regelmäßigkeit wird der Versicherer rückwirkend den Vertrag zum 01.01. so anpassen, als ob der Dritte hätte damit fahren dürfen. Je nach Versicher sind weitere Bestrafungen möglich. Ausnahmensituationen sind sowieso beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsnehmer des Kfz wird im Folgejahr hochgestuft, die Privathaftpflicht des (Ausnahme-)Fahrers greift nicht, auch nicht für die erhöhten Kosten in den Folgejahren

    Kommentar von RASMP RASMP

    RICHTIG! Endlich mal eine brauchbare und zutreffende Antwort hier...

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    Antwort von angie760 angie760

    Wenn er eine Versicherung hat,wo eindeutig erklärt wurde,daß nur ausschließlich er den Wagen fährt,so zahlt die Versicherung nicht.

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    Antwort von albundysohn albundysohn

    Wenn sie Schuld hat, zahlt die Haftpflicht sowieso nicht.

    Kommentar von emjay emjayemjay

    dafür ist die Versicherung doch da

    Kommentar von albundysohn albundysohnalbundysohn

    kasoko, aber nicht die Haftpflicht, die zahlt den Schaden des anderen, nicht deinen eigenen

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Ich denke, hier geht es um den Schaden des anderen.

    Kommentar von albundysohn albundysohnalbundysohn

    Ach so, dann müsste sie meiner Meinung nach zahlen, eigentlich müsste das Auto und nicht der Fahrer versichert sein

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Leider äußert sich der Fragesteller nicht mehr. Selbst Schuld

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    Antwort von FridaGT FridaGT

    Wenn geregelt ist, dass nur bestimmte Personen das Auto fahren dürfen, dann dürfte die Versicherung das Recht auf ihrer Seite haben und nicht zahlen.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Den Schaden muss sie selber tragen. Sorry, da gibt es KEINE Versicherung die diesen Schaden übernimmt. Sie hätte niemals fahren dürfen, auch wenns ihm schlecht geht, dann hätte sie ein Taxi rufen müssen.

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    Antwort von emjay emjay

    warum durfte sie nicht fahren?

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Es gibt Versicherungen, da sind die Prämien günstiger, wenn z.B. nur Leute ab einem gewissen Alter das Auto fahren.

    Kommentar von emjay emjayemjay

    schon klar, wollte nur wissen, wie es in diesem Fall ist

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    Antwort von skone skone

    Bezahlt die Versicherung nicht. Sie ist nicht der Fahrzeughalter und nicht in den Papieren als Fahrer registriert

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