Marvello am 13.12.2007 um 14:09 Uhr
Hallo Raucher! Es ist nunmal so, daß ich in meiner Stammkneipe rauche.Der Wirt raucht, die Cheffin raucht, die meisten Gäste rauchen. (99%).Ist, sozusagen eine "Eckkneipe". Es gibt nichts zu Essen,(braucht man au net; 5 Weizen = 1 Schnitzel:)) Meine Frage ist nun; kann man so eine Kneipe(ca. 20 Sitzplätze, 15 anner Theke) in einen "Club" umwandeln? Schon klar, Mitgliedsausweis, Clubbeitrag is alles schon beredet worden. Is ja auch kein Problem das zu machen. Muß man beim Ordungsamt/Konzessionsgeber angeben/bescheid sagen, daß man ab sofort einen "Club" aufmacht/hat?

Da das Rauchverbot in jedem Bundesland anders geregelt ist und ich mich in Bayern nicht speziell auskenne, kann ich nur allgemein etwas dazu sagen.
Grundsätzlich sollte es möglich sein, einen Raucherclub zu gründen und in den clubeigenen Räumen zu rauchen. Dabei wird wahrscheinlich sehr genau kontrolliert werden, ob das nicht eine Umgehung ist. Einfach an jeden, der hineinwill, Clubausweise zu vergeben, wird ganz sicher nicht reichen.
Darüberhinaus wird es wohl nicht möglich sein, dort angestellte Bedienungen arbeiten zu lassen. - Wie gesagt, ich kenne die Regelungen in Bayern nicht im einzelnen, aber in anderen Bundesländern darf in den dort zulässigen Raucherräumen nicht bedient werden. (Arbeitsschutz gilt auch, wenn der Betroffene gar nicht geschützt werden will.)
Da das Lokal dann kein öffentliches Lokal wäre, dürfte die bisherige Konzession nicht mehr greifen. Das Lokal wäre wohl als solches abzumelden und ein reines Clublokal zu eröffnen. Das Ordnungsamt bzw. die in Bayern zuständige Behörde wird sicher Auskunft geben können.
Derzeit laufen bereits Verfassungsklagen verschiedener Betroffener. Eine Entscheidung wird es aber wohl nicht vor Mitte nächsten Jahres geben. Auch kann es durchaus sein, daß die Entscheidung politisch und nicht juristisch motiviert sein wird.
Daß die existierenden Rauchverbote für Kneipen, soweit sie sich nicht auf eine Kennzeichnungspflicht (Saarland) beschränken, verfassungswidrig sind, steht außer Frage. Allerdings sind Urteile des Bundesverfassungsgerichts gleichzeitig materielles Verfassungsrecht, so daß nach einer ablehnenden Entscheidung automatisch das Rauchverbot auch verfassungsgemäß wäre.

Das muss man wohl. Mir ist bekannt, dass es in Kassel so etwas schon gibt und auch vom Ordnungsamt auch schon überprüft wurde, ohne Beanstandung. Denn wir sind ja schon dabei "Hessen vorn" :-)LG Lotusblume
strick4a am 13. Dezember 2007 14:14 Ihr bringt mich auf eine Idee bez. meiner Stammkneipe.....
Marvello am 13. Dezember 2007 14:23 . . . vom Amt überprüft! Kostet das was? Muß man(WIRT) irgendwas ändern? Wenn ja, was? Kommt einer vom OA und schaut sich den Laden an?
Lotusblume12 am 13. Dezember 2007 14:33 Sorry, aber da muss ich passen. Ich stelle mir das ähnlich wie einen Verein vor. Alle müssen namentlich bekannt sein, in die Statuten kann man sicher aufnehmen, dass je nachdem auch "ein" Freund mitgebracht werden darf. Denn muss es sicher ein nachvollziehbaren Clubmitgliedsbeitrag festgelegt sein. Ich würde mich einfach mal beim Ordnungsamt informieren, die sollten es wissen. Die Kontrolle kostet wohl nichts, lächel. Hier soll ja ein Gesetz ausgehebelt werden :-). Ach ja, der Wirt muss natürlich die Art seines Betriebes ändern, das heisst er hat keine "gewöhnliche Kneipe" wo so gut wie jeder Zutritt hat, sein. LG Lotusblume
Marvello am 13. Dezember 2007 14:37 natürlich wird(soll) hier ein Gesetz ausgehebelt/umgangen werden. Frage ist: s.o.

Ich glaube, dass man auch eine Kneipe als totales Raucherlokal betreiben kann. Es kommt nur darauf an, wie dieses von aussen beschrieben wird. Es muss ja kein Nichtraucher hinein gehen, wenn "Raucherlokal an der Tür steht"!!!!!
nein das geht auf keinen Fall!
Arendt am 13. Dezember 2007 22:40 Und warum nicht? Wenn alle nur dort hineingehen und rauchen wollen (mit Getränken natürlich uaw.), könnte doch niemand etwas dagegen haben.
Arendt am 13. Dezember 2007 22:40 Und warum nicht? Wenn alle nur dort hineingehen und rauchen wollen (mit Getränken natürlich usw.), könnte doch niemand etwas dagegen haben.
Marvello am 13. Dezember 2007 14:27 glauben hilft in dem Fall nicht.Es gilt in BAYERN ab 2008 RAUCHVERBOT. Egal, wo. (außer (noch zu Hause)und im Freien!
Marvello am 13. Dezember 2007 14:29 . . . wenn das so einfach wär´!!!glauben hilft in dem Fall nicht.Es gilt in BAYERN ab 2008 TOTALES RAUCHVERBOT. Egal, wo. (außer (noch zu Hause)und im Freien!
Marvello am 13. Dezember 2007 14:42 das wäre ja das, was die Raucher wollen ! Aber das Gesetz ist nun mal so: ABSOLUTES RAUCHVERBOT ! Überall. Ich darf in Bayern noch in MEINEM Auto rauchen, und in MEINER wohnung. Sonst nirgenwo !
WolfRichter am 13. Dezember 2007 17:13 Was Du sagst, ist vollkommen vernünftig, aber die tatsächlichen Regelungen sind es nicht.
Wie Arendt das darstellt (Schild: Raucherlokal) wirds wohl nicht reichen. Bin kein Jurist und kenne das bayer. NR-Schutzgesetz auch net. Warum nimmt dein Wirt keinen Kontakt mit nem RA auf und läßt es selbst durchsehn auf Lücken im Gesetz? Wenn das mit Klubgründung funktioniert, dann darf er aber erst mal nur Mitglieder reinlassen. Obwohl: in Golfklubs dürfen auch Gäste rein ... Also bei der Bürokratie hier werden sie sicher pingelig darüber wachen, daß das dann wirklich n Klub ist ... Vielleicht muß jeder beim Betreten des Lokals, Pardon: Klubs, dann einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen mit 5 € Beitrag, für den es dann einen Verzehrbon gibt. Du siehst, es gäbe viel zu tun für den Amtsschimmel. Schon wegen des Papierkrieges. Zum Glück hab ich Eure Sorgen net, ich bin NR.
Die Idee mit dem Club ist die einzig machbare Lösung. Es reicht natürlich nicht, dem Ordnungsamt Bescheid zu geben! Das muss "angemeldet" werden. Bei dieser Gelegenheit erfährt der Betreiber auch die notwendigen Voraussetzungen. Fur uns Raucher wäre es interessant, das Ergebnis zu erfahren!
Marvello am 13. Dezember 2007 15:31 Habe gerade beim OA/GWA angerufen. Es war niemand in der Lage, mir eine Auskunft bzgl. "was,wenn, kann ich, brauch ich Genehmigung?usw. geben!? EINWANDFREI!!! Das ist Deutschland! (Bayern) Der Amtsschimmel wird mal wieder von hinten aufgezäumt. . . .
Da hilft jetzt nur eins, und zwar das ganze schriftlich, also formell beantragen, dann muss das Amt darauf reagieren!!!