Hallo,
Teile meine Handwerker bauen zum Verfüllen den Bauzaun ab, jedoch nicht wieder auf. Sie meinen, dass er nicht nötig sei und nur die Arbeiten behindere. Nun ist die Baugrube t.T. straßenseitig verfüllt, ich hörte aber mal, man müsse den Bauzaun aus versicherungstechnischen Gründen stehen lassen, bis der Rohbau verschlossen sei (falls z.B. spielende Kinder in den Rohbau laufen und z.B. die Treppe herunterstürzen könnten).
In den AGB meiner Bauherrenhaftpflicht konnte ich nichts dazu finden - Meinungen?
Danke!
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