Ich plane eine Terrassenüberdachung: Bei einer persönlichen Vorsprache beim Bauamt konnte mir nicht gesagt werden, ob dieses möglich wäre. Es wurde mir empfohlen formlos dieses dort einmal schriftlich nachzufragen. Ich bekam dann auch ersteinmal ein formloses Schreiben mit einer Ablehnung. Ich wurde am Endes des Schreibens dann noch darauf hingewiesen, dass ich mich noch mal melden solle ob diese Auskunft ausreicht oder ob ich einen ordentlichen Bauvorbescheid erhalten möchte. Ich habe erst einmal in der Nachbarschaft recherchiert, da wir baugleiche Häuser und Grundstücke haben und dort auch bereits Überdachungen vorhanden und genehmigt sind. Das dauerte einige Zeit , ich hatte mich beim Bauamt noch nicht gemeldet. Dann habe ich nach 10 Wochen einen kostenpflichtigen ablehnenden Bauvorbescheid erhalten. Den habe ich aber garnicht haben wollen. Ich legte sofort gegen diesen Bescheid als solchen (nicht Inhaltlich) Widerspruch ein. Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben mit der Begründung: 10 Wochen Zeit sind genug und angemessen, ich hätte mich ja melden können und den Bauvorbescheid hätten sie ja auch gleich anstelle des formlosen Schreibens schicken können. Eine pers. Vorsprache hinsichtl. des Widerspruchs blieb erfolglos. Meine Fragen: 1.) Wie sieht es mit den 10 Wochen aus? Eine Rechtsaussage dazu konnte ich nicht finden. 2.) Habe ich ggf bei weiteren rechtlichen Schritten Aussicht auf Erfolg? 3.) Darf die gleiche Sachbearbeiterin auch den Widerspruch auf ihren Bescheid bearbeiten?
Im Nachhinein hat sich herrausgestellt, dass die anderen Eigentümer mit einer Überdachung, diese auch hätten nicht bauen dürfen. Es wurde bei diesen die Grundflächenzahlberechnung vergessen . Dieser Fehler wurde selber vom Amt eingeräumt. Es wird aber trotzdem auf die Bezahlung des nicht gewollten Bauvorbescheides festgehalten.
Für eine ausagekräftige Antwort bedanke ich mich im vorraus. Vielen Dank
Danke für die Antwort. Mit den Nachbarn gibt es keine Probleme. Sind vor Jahren alle vom Bauamt genehmigt worden. Allerdings hat dieses die Berechnung der Grun dflächenzahl vergessen und diesen Fehler eingeräumt. Mir geht es nur um dien Widerspruch als solches gegen den kostenpflichtigen Bauvorbescheid , Inhaltlich wäre dann die nächste Maßnahme