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Bauvoranfrage - wie lange dauert das?

Frage von Tenexx Tenexx

Ich habe Anfang letzter Woche persönlich alle Unterlagen beim Bauamt für eine Bauvoranfrage abgegeben. Nun würde ich gerne wissen, wie lange es dauert, bis man eine Nachricht erhält, ob es so genehmigt werden kann oder nicht?

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Antworten (4)

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    Antwort von crunchychicken crunchychicken

    Am Beispiel Sachsen-Anhalt:

    §74 BauO-LSA besagt, dass vor Einreichung des Bauantrags auf schriftlichen Antrag des Bauherrn oder der Bauherrin zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen ist. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Die §§ 67 bis 69, 71 Abs. 1 bis 4 und § 72 Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend.

    -> Nach §68 Abs. 3 BauO-LSA hat die Behörde innerhalb von 3 Monaten über Bauanträge zu entscheiden und kann dies um maximal 2 Monate verlängern. Danach greift die Genehmigungsfiktion. Also wenn du einen Vorbescheid nach §74 beantragst und nach 3 Monaten keine Antwort da ist, kannst du von einer stillschweigenden genehmigung ausgehen. Aber sei da großzügig, denn es zählt der Eingangsstempel der Behörde als Fristbeginn ;)

    Gruß

    Kommentar von Arkesilaos ArkesilaosArkesilaos

    Die Frist beginnt, wenn Dir die Bauaufsicht die Vollständigkeit deiner Unterlagen bestätigt. Selbst das kann 14Tage dauern. Musst du nachliefern, beginnt die Frist, wenn diese Unterlagen als vollständig anerkannt sind. Ist es eine qualifizierte Voranfrage, wo alle Ämter beteiligt werden müssen und wird diese positiv beantwortet, reicht danach eine Bauanzeige aus. Eine Bauanzeige reicht auch aus wenn du innerhalb eines Baugebietes mit Bebauungsplan arbeitest. Da brauchst du die Unterlagen nur einfach einreichen und wenn du drei Woche nach Eingangsdatum keinen Gegenbescheid bekommst, kannst du zu bauen anfangen. (SächsBo)

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Das mit der Bauanzeige gibt es nur in wenigen Bundesländern und auch nur dann, wenn ein bauvorageberechtigter Entwurfsverfasser plant. Der stellt nicht solche laienhaften Fragen!

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    Antwort von pharao1961 pharao1961

    Kommt entscheidend darauf an, wie oft die Sitzungen sind. Ich gehe mal von 1x/Monat aus. Also, nach 5-6 Wochen könntest du eine Antwort haben.

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    Antwort von Energeizer Energeizer

    In vier Wochen sollte die Behörde einen Bescheid geben, der kann auch eine Einladung der Nachbarn sein und eine Sitzung. Aber normalerweise sollte man oder ein Fachmann wissen, was man bauen darf, dazu gibt es bebauungspläne und dann Bauordnungen. Dann könnte eine Bauvoranfrage eigentlich schon eine Bauanfrage sein und Du sparst viel Zeit.

    Kommentar von Tenexx Tenexx

    Es gibt für dieses Grundstück noch keinen Bebauungsplan, da es noch landwirtschaftlich genutzt wurde!

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Was soll diese Aussage? Ist baurechtlicher Blödsinn!!

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Da musst Du die Behörde fragen! Es kommt darauf an, wie schwierig die Rechtslage ist, ob Befreiungen oder Abweichungen nötig sind, ob andere Behörden beteiligt werden müssen und ob Nachbarn zu fragen sind.

    Und ob Du überhaupt berechtigt bist, Bauvoranfragen zu stellen und ob in dere Anfrage alles geprüft werden muss.

    Hättest das mal lieber vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser machen lassen sollen!

    Kommentar von Tenexx Tenexx

    Es geht darum, dass es zwar unser Grundstück ist, wir jedoch in Randlage (außerhalb der Ortschaft) bauen wollen. Zu guter letzt kommt hinzu, dass der Betrieb lanwirtschaftlich sein soll. Das Einreichen wird man auch wohl grad noch selbst hinebekommen, da braucht man keinen Entwurfsverfasser für, habe vorher genügend Beratungsgespräche in Anspruch genommen!

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Bauanträge und Bauvoranfragen dürfen nach allen Landesbauordnung nur von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern zur Prüfung vorgelegt werden.

    Wenn Du so viel Ahnung vom Baurecht hättest würdest Du wissen, unter cwelkchen Voraussetzungen ein Betrieb landwirtschaftlich privilegiert ist und "am Rand der Ortslage" (was denn nun: § 34 oder § 35 BauGB??) zulässig ist.

    Wer schon mal beim Bauen zugeschaut hat ist noch lange kein Fachmann für Baurecht!! Schon Deine Frage zeigt: Null Ahnung, nur Agressdionen!

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