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Bauträger / Wohneigentümergemeinschaft - Verkauf von Tg PLätzen an Fremde

gefragt von tawimik am 26.06.2008 um 21:04 Uhr

Kann ein Bauträger, der alle Wohnungen verkauft hat, also kein Miteigentümer mehr ist, aber laut Teilungserklärung für den Verkauf der TG Plätze zuständig ist, und die übrigen treuhändersich dem letzten Wohnungskäufer übertrug diese an fremde, nicht der Eigentümergeminschaft gehörenden Leute verkaufen? D.H. der TG-Platz kann jemanden aus der Nachbarschaft zugänglich gemacht und somit auch den Fremden Eintritt in die Treppenhäuser verschaffen ? Ist das möglich ?


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Reply


anonym
beantwortet von goldie25 am 26. Juni 2008 22:06
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Warum nicht Er will doch nicht ins Treppenhaus sondern nur in die Tiefgarage.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 26. Juni 2008 23:04

Dann kann er auch ins Treppenhaus ist doch logisch.


gnat01
beantwortet von gnat01 am 26. Juni 2008 22:21
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Wenn an wie du sagst "fremde, nicht der Eigentümergeminschaft gehörenden Leute" verkauft wird, wird doch dann der Käufer automatisch der Eigentümergemeinschaft angehören. Man erwirbt Teileigentum mit entsprechenden Miteigentumsanteilen und ist Teil der WE-Geimeinschaft und man kann somit selbstverständlich den Raum und deren Zugängen zu den Räumen nutzen. Und wenn der Eigentümer einem Dritten erlaubt diesen Raum zu betreten, ist das alles rechtens... LG

Kommentar von tawimik am 27. Juni 2008 15:47

naja, bezieht sich ja dann nur auf die tiefgarage, die für die fremden durch das aussentor zu betreten ist. twohntreppenhaus gehört den wohneigentümern... aber dann werden wir eben als WEG für auswertige höhere umlagen beschliessen .-))). schliesslich sind wir in der mehrzahl g


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 26. Juni 2008 23:04
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Ja kann er wenn das im Kaufvertrag oder der Teilungserklärung so vorgesehen ist.




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