Kann ein Bauträger, der alle Wohnungen verkauft hat, also kein Miteigentümer mehr ist, aber laut Teilungserklärung für den Verkauf der TG Plätze zuständig ist, und die übrigen treuhändersich dem letzten Wohnungskäufer übertrug diese an fremde, nicht der Eigentümergeminschaft gehörenden Leute verkaufen? D.H. der TG-Platz kann jemanden aus der Nachbarschaft zugänglich gemacht und somit auch den Fremden Eintritt in die Treppenhäuser verschaffen ? Ist das möglich ?
Warum nicht Er will doch nicht ins Treppenhaus sondern nur in die Tiefgarage.

Wenn an wie du sagst "fremde, nicht der Eigentümergeminschaft gehörenden Leute" verkauft wird, wird doch dann der Käufer automatisch der Eigentümergemeinschaft angehören. Man erwirbt Teileigentum mit entsprechenden Miteigentumsanteilen und ist Teil der WE-Geimeinschaft und man kann somit selbstverständlich den Raum und deren Zugängen zu den Räumen nutzen. Und wenn der Eigentümer einem Dritten erlaubt diesen Raum zu betreten, ist das alles rechtens... LG
naja, bezieht sich ja dann nur auf die tiefgarage, die für die fremden durch das aussentor zu betreten ist. twohntreppenhaus gehört den wohneigentümern... aber dann werden wir eben als WEG für auswertige höhere umlagen beschliessen .-))). schliesslich sind wir in der mehrzahl g

Ja kann er wenn das im Kaufvertrag oder der Teilungserklärung so vorgesehen ist.
Dann kann er auch ins Treppenhaus ist doch logisch.