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Bauträger hat Bauarbeiten nicht erfullt,aber die Rechnung ausgestellt

Frage von sascha25112005 sascha25112005

Hallo!!! Wer hat Erfahrung?-Wir haben das Haus gebaut und vor 2 Monate umgezogen, obwohl die Baufirma ein Paar Sachen nicht erfüllt-Gäste-WC-Sanitär fellt, bei Türenmontage Glastür war bißchen zerbrochen, nun warten wir auf die Neulieferung, vielleicht 3-6 Wochen noch. Und der Bauträger hat trotzdem die Abschlüßrechnun ausgestellt. Leider haben wir sehr viel Stress mit der Baufirma gehabt und haben immer noch.Könnten wir eine Mahnung schreiben, Restgeld reduzieren oder überhaupt nichts bezahlen. Vielen dank für die Antwort!

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Antworten (9)

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    Antwort von Histotechnik Histotechnik

    Der Bauträger erhält die volle Rechnungssumme erst NACH der sog. Abnahme. Das ist ein gemeinsamer Rundgang, auf dem alle Mängel protokolliert und fotografiert werden, danach werden Fristen für die Beseitigung gesetzt. Man kann bis zu 25% der Gesamtsumme einbehalten und erst NACH der Beseitigung der Mängel bezahlen, 15% sind durchaus üblich, wenn diese Summe ausreicht, die Mängel notfalls von anderen Firmen machen zu lassen. Ihr habt KEIN Recht, dem Bauträger die Gesamtsumme vorzuenthalten, ich würde 15% bis 20% einbehalten und dies SCHRIFTLICH mit einer Mängeliste begründen. Setzt Fristen zur Beseitigung der Mängel. Alle anderen Leistungen sind erbracht, die müssen bezahlt werden, sonst kann der Bauträger nicht weiter arbeiten. Also: Termin mit dem Bauträger für eine Begehung MIT Zeugen von Eurer Seite machen, bei der eine Mängelliste erstellt wird, Reparaturfristen dazu und erst NACH Abnahme der letzten Reparaturen die letzen, fehlenden 15 - 20% zahlen, sonst werden Euch die Mängel vielleicht NIE repariert.

    Kommentar von sascha25112005 sascha25112005

    Wir haben vor Weihnnachten schriftlich Mängelliste gefaxt,( aber ohne Geldreduzierung u.s.w)und auch gebeten um schriftliche Antwort mit Beweisungen, dass alles bestellt ist,sollte bis 24.12 passieren-stattdessen-Abschlüßrechnung am letzte Wochenende. Sollen wir Bauträger informieren uber 15-20% reduzierung?

    Kommentar von Histotechnik HistotechnikHistotechnik

    Ja, informiert den Bauträger, dass Ihr bis zur vollständigen Erledigung aller vereinbarten Arbeiten von Eurem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht und deshalb von der zu zahlenden Gesamtsumme 15% einbehaltet. Ihr fordert ihn zur Aufstellung einer Mängelliste außerdem zu einer gemeinsamen Besichtigung auf. Macht alles schriftlich, macht Fotos von den Mängeln und verseht alle Schreiben mit Daten, außerdem setzt bitte Fristen für die Rückantwort und zur Erledigung. Ich nehme an, die Rechnungstellung erfolgte vor allem, um die offene Forderung gegen Euch noch vor Jahresende (im Jahr der Ausführung der Arbeiten) zu verbuchen, das ist also noch kein beunruhigendes Zeichen.

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    Antwort von Lunlusrovi Lunlusrovi

    Du kannst einen Teil der Summe abziehen , allerdings kann es sein , dass die Baufirma dich dafür mahnt und anzeigt . Aber in der Regel gewinnt der Kunde , der nur einen Teil der Rechnung bezahlt hat . Ich empfehle dir mit der Firma Rücksprache zu halten .

    Mein Vater hatte einen Bautrocknungsauftrag über 5000 € ( Aufgraben , Außenabdichtung Anbringen etc.) Und weil ein Pflasterstein nach dem Zugraben nicht gerade eingelassen war hat der Kunde 500 € weniger gezahlt . Mein Vater hat ihn dann angezeigt und den Prozess verloren .

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Beauftragen Sie jemanden der Ihnen zur Hand geht und Sie tatkräftig unterstützt.

    Mit freundlichen Grüßen

    ReiMa-Baudienstleistungen

    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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    Antwort von Finanzzentrum Finanzzentrum

    Hallo,

    gemäß Bauträgerverordnung und VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) seid Ihr berechtigt einen Teil der REchnung einzubehalten.

    Gemäß VOB bis zum 4-fachen der möglichen Restarbeiten.

    Durch den Bezug von Euch ist eine rechtskräftige Abnahme erfolgt.

    Das wichtigste ist jetzt die Mängel noch mal schriftlich !! anzuzeigen, am besten mit einer Kopie des Schreiben s vom Dezember.

    1. Frist setzen, die angemessen ist, z.B. 14 Tage,

    2. im Schreiben Ersatzvornahme androhen (Erbringung der Lesitungen durch einen Dritten)

    So erst mal

    Kommentar von MarkusReinartz MarkusReinartzMarkusReinartz

    Hier bei dieser Antwort -die vielleicht ggf. gut gemeint sein kann- kann man so ziemlich fast alles lesen, was denn da so alles falsch ist oder falsch sein kann.

    Die VOB ist schon seit längerem nicht mehr die Verdingungsordnung für Bausleistungen sondern die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.

    Vierfacher Betrag, auch falsch, steht nirgends in der VOB. Diesen §§ gibt es nicht.

    Die VOB kann so gut, wie fast gar nicht mehr mit Privatleuten vereinbart werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    ReiMa-Baudienstleistungen

    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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    Antwort von bubisako bubisako

    Immerhin haben die ja Großteil ihrer Arbeit gemacht, also Geldwert dessen, was noch aussteht, einbehalten, bis alles erledigt ist. Ist es eine seriöse Firma, müssten die damit einverstanden sein, aber hört sich an, als ob da noch was auf euch zu kommt und deshalb rate ich zu einen Anwalt, falls die Firma jetzt Druck macht.

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    Antwort von Magnifera Magnifera

    ich würde nicht ehe bezahlen bis alle schäden in ordnung sind ,hat die firma erst geld sind sie nicht mehr zuständig,da mußt du dann einen bauberater zuziehen damit repariert wird

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    Antwort von Berny2 Berny2

    Ich würde einen Mängelliste aufstellen und ihm mitteilen, dass einer Rechnungsbegleichung nach vollständiger Mängelbehebung nichts im Wege steht.

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    Antwort von nobby29 nobby29

    Behaltet das Geld ein wofür vereinbarte Leistungen nicht erbracht wurden. Das ist euer Recht.

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    Antwort von HanswurstX3000 HanswurstX3000

    Nicht bezahlen und im schlimmsten fall vor gericht gehen... sowas ist rechtlich nämlich überhauptnicht erlaubt und ich denke die haben davor mehr schiss als du und gehn schon auf dich ein, wenn du drohst

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    er braucht nicht vor Gericht zu gehen...

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