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Baustellenlärm - Mietminderung `?

Frage von Teenager19 Teenager19

Bei uns auf der Straße werden neue Röhre gelegt. Die Baustelle ist seit Monaten da und die machen von morgens bis abends ein Riesenlärm... Kann man da keine Mietminderung haben...? Wohne in einer Wohnung eines Wohnungsbaus

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Baulärm

    AG Köln, WM 1983, S. 53 (Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 20 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 10 % Mietminderung berechtigt.).

    Ich weiß nicht ob das in etwa auf deinen Fall zutrifft.

    Die Frage ist aber, inwieweit da nicht das Verhältnis zum Vermieter gestört wird.

    Ich hab z.B. seit 2 Monaten ein Gerüst vor meiner Nase mit Abdeckplanen. Theoretisch könnte ich 15 % Mietminderung geltend machen. Ich hab den Vermieter gefragt, ob er statt dessen eine neue Badewannenarmatur spendiert ( wäre eigentlich eine Kleinreparatur, die ich zahlen müsste. ).

    Man kann sich auch anders einigen, und dann haben beide Seiten was davon

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sie müssen diese Maßnahme hinnehmen! Sie können sich auch auf einen Rechtsstreit mit unwägbarem Ausgang einlassen. Ihr Anwalt reibt sich in jedem Falle die Hände!

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Bei Baulärm ist für die Zeitdauer der anhaltenden Baumßnahme (aber zu Beginn der Minderung schriftlich dem Vermieter anzukündigen) Mietminderung möglich.

    Folgende Rechtsbezüge als hilfreiche Tips:

    "Lärm, Staub und Abgase durch Bauarbeiten in der nächsten Nachbarschaft (15 Meter Entfernung) berechtigen zu 20 Prozent Mietminderung." (Landgericht Göttingen, Urteil v. 15.o1.1986, Az.: 5 S 6o/85, WM 1986, S. 114)

    "Besonders starker Baulärm berechtigt bis zu 6o Prozent Mietminderung." (Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 16.o1.1987, Az.: 44 C 16o5/86)

    "Die umfangreichen Bauarbeiten an einem benachbarten Hausgrundstück auftretenden Lärmstörungen und Schmutzbelästigungen in der Mietwohnung begründen eine Mietminderung auch dann, wenn der Mieter arbeitstäglich abwesend ist." (Amtsgericht Regensburg, Urteil v. 16.o4.1991, Az.: 4 C 275/91, WM 1992, S. 476)

    "Der Mieter ist auch dann zur Mietminderung wegen Baustellenlärms in der Nachbarschaft berechtigt, wenn der Vermieter die Störung dulden muß, ohne daß ihm dafür eine Ausgleichszahlungdurch den Verursacher zusteht." (Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluß vom o4.o2.1987, Az.: RE-Miet 2/86, MDR 87/498; Landgericht Hannover, Urteil v. 28.o5.1986, Az.: 1 S 46/86, WM 1986, S. 311; Landgericht Göttingen, Urteil v. 15.o1.1986, Az.: 5 S 6o/85, NJW 1986, S. 1112)

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    Antwort von Gisenion Gisenion

    Nein. Was kann denn der Vermieter dafür? Der muss vielleicht sogar einen Anteil an den Rohren bezahlen und kann sich nicht dagegen wehren!

    Kommentar von Teenager19 Teenager19Teenager19

    Die Röhre sind nicht mit uns verbunden :)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Nein, da kannst Du nichts mindern. Gewisse Bauarbeiten sind notwendig - und wenn man den Tag über zur Arbeit bzw. in der Schule ist, hört man es ja auch nicht.

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    Antwort von stella78 stella78

    Nein kannst du nicht da sie tagsüber zu den normalen zeiten arbeiten.

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Wenn dein Vermieter die Minderung des Wohnwertes nicth zu vertreten hat, kannst du ihn auch nicht zur Kasse bitten.

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    Antwort von Anja1906 Anja1906

    Normal hast du das Recht, für die Zeit, wo die Baustelle dort ist, die Miete zu mindern, obwohl ich sagen muss, dass dein Vermieter da ja auch nichts für kann.

    Kommentar von Teenager19 Teenager19Teenager19

    Kriege ich dann nicht von der Stadt irgendeine Lärmentschädigung?

    Kommentar von Scanner ScannerScanner

    Die schenken Dir eine Packung Oropax.

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    Antwort von WhiteTiger WhiteTiger

    Ne für was den

    Kommentar von Teenager19 Teenager19Teenager19

    Für den Lärm was sonst :S Ich frag mich wie du damit auskommen würdest Ständig BABABABABABABABA

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