Hallo liebe "Wissenden".
Ich betreibe ein Ladengeschäft in der Innenstadt. Nun werden zum zweiten Mal innerhalb von 3 Monaten direkt vor meinem Geschäft Bauarbeiten (Wasser / Strom / Gas) durchgeführt. Dadurch ist das Schaufenster nicht mehr zu sehen (Baumaschinen und Absperrungen) und der Gehweg zu meiner Ladentür eingeschränkt. An den Tagen, an welchen gearbeitet wird ist das Geschäft i.d.R. gar nicht zu erreichen, weil die komplette Strasse gesperrt wird. Das tut wirtschlaftlich, gerade im Moment, richtig weh.
Formularmäßig ist eine Mietminderung im Mietvertrag nicht ausgeschlossen. Lassen sich nach Ankündigung und auch wie hier, ohne direktes Verschulden des Vermieters, Gewerbemieten kürzen?
Danke für Eure Hilfe.
Theseus
Diese Frage teilen