Rudi2009 am 06.07.2009 um 2:05 Uhr
Habe seit 2 Wochen eine Baustelle vor der Tür. Wir müßen unsere Autos auf die gegenüberliegende Straßenseite stellen. Das ist am Wochenende auch kein Problem, da ja nicht gearbeitet wird. Ab Montag wirds blöd. Da ist ein Absolutes Halteverbot von der Firma aufgestellt, die da arbeitet. Das kommt nicht vom Straßenverkehrsamt. Darf ich da trozdem parken (wenn es die Arbeiten nicht behindert), oder bekomme ich ein Knöllchen?
ich vermute, die werden das Schild als Ausnahme (für die Zeit der Bauarbeiten) schon vom Straßenverkehrsamt oder einer anderen Behörde bekommen haben bzw. haben aufstellen lassen (woher sollen die sonst kommen, die darf man ja nicht einfach so hinstellen bzw. muss man die ja erst einmal bekommen) - also würde ich mich besser dran halten...sonst wirds bestimmt teuer.

''Das kommt nicht vom Straßenverkehrsamt.''
Hast du dort danach gefragt?
ich glaube registrierte schilder müssen eine nummer haben...wenn keine drauf ist musst dus nicht beachten...dass würde ich aber zuerst nochmal gegenprüfen
kann auch sein, dass die baufirma das aufgestellt hat und nur vom amt genehmigen lassen hat. geht nämlich auch, kann jeder machen www.halteverbot-24.de ;-) habe mir schonmal überlegt einfach mal für meinen nervigen nachbarn ein halteverbot aufzustellen... aber ist nicht mein niveau. in diesem sinne. friedliche grüße. Marion
vielleicht könnte das interessant sein...ist aber bisschen länger...
http://www.vnr.de/artikel/bauarbeiten-halteverbote-an-ihren-baustellen-schuetzen-sie-nicht-wirklich.html
geht jetzt nicht um die Ansprüche der Firma, aber daraus geht hervor, dass man dann als Falschparker zahlen muss...