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Baustelle stillgelegt, wie weiter?

Frage von Handwerk Handwerk

Hallo unser Bauträger bekam seine Baustelle von Amts wegen stillgelegt und versiegelt, wie gehts nun mit den arbeiten weiter? Ohne weiterarbeiten weigert er sich die akonto zu bezahlen, aber man darf ja nicht weitermachen. Gibts da irgendein Gesetzt das ihn -zumindest zur Zahlung- dazu zwingt? Die akontozahlungen wurden schriftlich festgelegt. Bruttobetrag liegt bei 24.000 € bereits gezahlt, ca. 14000,- €

Baustelle ist zu 85% fertiggestellt.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von meisterwilli meisterwilli

    Nach VOB ist der AG auch verpflichtet deine Nichttätigkeit zu bezahlen, da du ja deine Kapazitäten für die Baustelle freihälst und stattdessen einen anderen Auftrag hättest ausführen können. Also noch fällige Summe und Ausfall in Rechnung, bei Nichtzahlung Vertragskündigung androhen, dann kündigen und Anwalt einschalten. Und nicht vergessen, immer Fristen setzen.

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    Antwort von bescheno bescheno

    Ja,zuerst müssen Sie nachfragen,warum wurdw die Baustelle versiegeld?!Pleite?Nicht ordnungsgemäs abgesichert?Alsoes gibt viele Gründe und Sie müssen schnell handeln. Wenn es serieose Gründen gibt,müssen Sie oder können Sie kündigen je nach dem was im Vertrag steht.Es kann ja vielleicht nur ein (kleiner Zwischenfall)sein.Die Behörde übertreiben schon oft mit den Bauforschriften.Also es ist angebracht vorsichtlich die Situation abtasten und dann handeln.Bei Schwierigkeiten unbedingt den rechtsanwalt einschalten(wenn die Firma vor Pleite steht)und sehen das der Vertrag erfüllt wird.Beim überzien bauzeiten muss der Bauträger auf jedem fall die Kosten tragen

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    Antwort von mischer71 mischer71

    VOB Teil B §6(5) sinngemäß : Bei längerer Unterbrechnung sind die ausgeführten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Zusätzlich hast Du Anspruch auf Vergütung Deiner bereits getätigten Ausgaben für noch nicht ausgeführte Leistungen (Materialeinkauf schon getätigt?) Nach §6(6) hast Du bei grober Fahrlässigkeit sogar Anspruch auf entgangenen Gewinn - würde ich aber nicht ziehen, um kein böses Blut erwachen zu lassen...

    Kommentar von greywolf60 greywolf60greywolf60

    Die VOB in allen Ehren, aber greif doch einem nackten Mann in die Taschen :-)

    Habe ich alles durch und von meinen uneinbringlichen Forderungen wäre ein schöner Lebensabend drin.

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    Antwort von doncamillo13 doncamillo13

    Auf keinen Fall irgendetwas weiterbezahlen. Was wurde alles nicht fertiggestellt? Habt ihr Baumängel?

    Kommentar von Handwerk HandwerkHandwerk

    nicht ich baue, sondern ich bin derjenige der für den Bauträger/Archi. am bauen bin. Also warte ich auf das Geld, nicht er.Er bekam die Baustelle stillgelegt, da er den Bauantrag falsch gestellt hat.

    Kommentar von doncamillo13 doncamillo13

    ach jetzt habe ich das kapiert.... hm dann darfst Du nicht weiter machen auch wenn Du das Geld bekommst, denn die Baustelle ist stillgelegt. Und wie Mischer oben schon schrieb du bist da also steht Dir das Geld zu für alles was gemacht wurde.

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