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Baustelle in der Mietwohnung !

Frage von Wissen3 Wissen3

Wir haben seit 2 Wochen eine Baustelle in der Wand des Esszimmers ( Mietwohnung ). Die Wand wurde aufgerissen und das Rohr repariert, gepackte Kisten und die Möbel stehen seitdem kreuz und quer in der Wohnung. Ein modriger Baustellen geruch ersetzt die Raumluft. Kann mir jemand mit änlichen Erfahrungen sagen, ob hier eine Mietminderung möglich ist und wenn ja, wieviel ???

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    hallo wissen3, obelhicks hat schon in seiner antwort auf wichtige grundsätze einer möglichen mietminderung hingewiesen. ich gestatte mir, zu ergänzen: wenn nun das ganze zimmer durch die baumassnahme nicht mehr nutzbar ist, davon gehe ich aus, miss die grundfläche mal aus und setze sie ins verhältnis zur gesamtwohnfläche. nach diesem ergebnis (zb. 25 %), bemisst du die minderung der miete (immer als ausgangsgröße die bruttomiete nehmen). wenn diese also 400 EURO beträgt, minderst du um 25 %, also 100 EURO für 30 Tage, insofern die Mietsache tatsächlich solange total nicht nutzbar ist. sind es nur 14 tage, entsprechend die hälfte, also 50 Euro. ist der raum teilweise nutzbar, nicht so hoch gehen, musst du einschätzen. wichtig ist, die mietminderung für den übernächsten monat ankündigen und in diesem dann von der fälligen mietzahlung abziehen. die gesamte zeit in der der mangel bestand, einbeziehen. minderung wird nicht beantragt, steht dir kraft gesetzes zu, da die mietsache mangelhaft ist. für die während der bauphase im zusammenhang mit den baumaßnahmen notwendige arbeiten (abdecken der möbel, umsetzen dieser um baufreiheit zu gewährleisten, reinigungsarbeiten etc. steht dir finanzielle entschädigung zusätzlich zur mietminderung zu.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    vielen Dank herr albatros. fast scheint es wir könnten noch ein team werden.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    selbstverständlich ist eine Mietminderung nach § 537 BGB möglich. Die Minderung muß vorher schriftlich angekündigt werden. Die Höhe der Mietminderung wird durch den Einzelfall bestimmt. Darum gibt es auch einen Sack voll unterschiedlicher Urteile. Wenn ich dir sage 50 % sind angemessen, weil ein Urteil es so sagt, dann sollte man von dem Urteil nicht nur die Überschrift lesen. Der Genuß der Mietsache ist bei einer 8-Zimmer-Wohnung sicher im Verhältnis zur Miete kleiner geschmälert als in einer Kleinwohnung, wo durch die Angelegenheit jeder Raum nur eingeschränkt zu nutzen ist. Sei also maßvoll bei deiner Einschätzung und lass dir gesagt sein, daß einem Vermieter jede Minderung weh tut.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Folge diesem Link....und kürze:

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

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