hi alle wir haben seit kurzem eine Baustelle außerhalbs ca. 150-200 Km nun verlangt mein chef von mir das ich dort mit arbeitskollegen in einer wohnung wohnen soll ich käme dann aber bestimmt ein 3/4 jahr nicht zu meiner familie außer am WE. Darf er das so ohne weiteres einfach mit mir bzw uns machen ?? weiß nicht ob es wichtig ist hierfür aber ich habe keinen Arbeitsvertrag
baustelle außerhalb
Antworten (8)
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setussetus
Ja, das darf er. Aber er muss Dir dafür Spesen zahlen und zwar so, dass Du damit problemlos über den Tag kommst.
Sieh es doch mal positiv: Wenn Du es geschickt anstellst, kannst Du unter der Woche von den Spesen leben und für Deine Familie bleibt dann der ganze Lohn. Du kannst auch dabei gut etwas auf die Seite legen.
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amigo06amigo06
Darf er das so ohne weiteres einfach mit mir bzw uns machen ??
Ja das darf er. Ihr wollt doch regelmäßig euer Geld und er muß gucken, das dieses Geld rein kommt. Möglicherweise, wenn vorhanden, steht dies auch in eurem Arbeitsvertrag.
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DosarDosar
weiß nicht ob es wichtig ist hierfür aber ich habe keinen Arbeitsvertrag>
das ist das wichtigste.
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imager761imager761
Durch das Pendeln verliert der Chef deine produktive Arbeitszeit vor Ort und zusammen mit den Fahrtkosten kostet ihn das weitaus mehr als ein Monteurzimmer und Verpflegungskostenpauschale (am zweiten und vorletzten Tag 24 EUR/Tag, am ersten und Heimfahrttag ab 8 Stunden Abwesenheit 6 EUR, ab 14 Stunden 12 EUR).
Wenn du dem nicht zustimmst, wird er dir wohl kündigen :-(
Denn selbst wenn du auf eigene Kosten jeden Tag pendeln würdest, um bei deiner Familie zu übernachten, müsste das auf deine tägliche Arbeitszeit angerechnet werden und wärst auf der Baustelle 3, 4 Stunden täglich nicht mehr produktiv einsetzbar :-)
Deine Entscheidung. Wochenendheimfahrten kann er dir nun aber nicht untersagen es sei denn, ihr habt dann auch zu arbeiten.
G imager761
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saharastromsaharastrom
Wenn Du keinen Arbeitsvertrag hast, solltest du und deine Kollegen auf einem Arbeitsvertrag nachträglich bestehen. Darin sollten alle Punkte auch bezüglich der Arbeitsstellem außerhalb aufgeführt sein. Bist du in der Gewerkschaft?
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imager761imager761 Was haben Arbeitsvertrag oder Gewerkschaft mit der Regelung auswärtiger Unterbringung zu tun? Nichts.
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saharastromsaharastrom Bei der Gewerkschaft kann erfragt werden, wie es bei auswärtiger Beschäftigung und Unterbringung rechtlich aussieht, ebenfalls bezüglich der Bezahlung. So das dann ein entsprechender Arbeitsvertrag aufgesetzt werden kann. Der Frager hat als Beweis etwas in Händen. Ohne Vertrag kann der Arbeitgeber doch machen was er will.
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vesparollervesparoller
Eigentlich hätte ich jetzt gesagt - schau in Deinen Arbeitsvertrag, ob dies dort geregelt ist. Wenn Du aber keinen hast, treten hier die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsrechts ein. Und wie es hier genau aussieht, wird Dir wohl nur ein Fachmann sagen können, welcher sich im Arbeitsrecht auskennt.
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joyce123joyce123
Wenn das nicht in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann er das auch nicht verlangen. Zumal du ein kleines KInd zu Hause hast und eine so lange Trennung für das Kind und die Bindung zum Vater sehr schlecht wäre. Sprich nóchmals mit dem Chef und bitte ihn, davon abzusehen.
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imager761imager761 Selbstverständlich kann er das verlangen, wenn er einen Kunden außerhalb gewinnen konnte und die Arbeit dort eine auswärtige Unterbringung erforderlich macht. Oder eine Änderungskündigung aussprechen, wenn der Mitarbeiter dies nicht leisten möchte.
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BoeserEngelBoeserEngel
Keinen arbeitsvertrag? Bekommst du Geld auf die Hand? -> schwarzarbeit
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vesparollervesparoller Auch heute ist es noch möglich, Arbeitsverträge nur mündlich abzuschließen. Was aber nicht ratsam ist, wie man hier sieht.
Nein, er muss nur die Verpflegungskostenpauschale des Landes des Arbeitseinsatzes bezahlen :-)
In Deutschland also 6 (8-14 Std), 12 (14-24 Stunden) oder 24 EUR (ab 24 Stunden Abwesenheit)/Tag.
G imager761
Ja ist ja gut. Deine, im Amtsdeutsch erwähnte Pauschale wird eben in der Umgangssprache auch als Spesen bezeichnet.