Seit 5 Monaten ist eine relative große Baustelle am Nebenhaus. Es ist laut und dreckig. Ab wann hat man Anspruch auf Mietminderung.
Antworten (2)
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2Antwort von
ArianeHDArianeHD
Das hättest Du bereits vor 4 Monaten tun können. Allerdings muß man dem Vermieter diese Lärmbelästigung schriftlich mitteilen. Er wird daran nichts ändern können. Dann kann man - allerdings nur für den Zeitraum der Lärmbelästigung die NETTOmiete um 10 % kürzen.
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Eine Baustelle am Nebenhaus ist ja wohl kaum von Deinem Vermieter zu beeinflussen - weshalb sollte er Dir dafür eine Mietminderung gewähren?
Kommentar von
ArianeHDArianeHD Klar kann er nichts dafür, deutsche Gerichte sehen das allerdings anders. Nur sollte es im Gegenzug auch möglich sein, sich als Vermieter das Geld vom Verursacher des Lärms zurückzuholen, das wiederum ist nicht vorgesehen in der deutschen Gesetzgebung.
Kommentar von
KabarkKabark @ demosthenes: Aber hallo gibt's für sowas die Möglichkeit zur Minderung.
Der BGH hat mit Urteil vom 06.04.2005 (BGH in NZM 2005, 455) nunmehr entschieden, dass die Bruttomiete (Mietzins einschließlich Nebenkosten) für die Berechnung der Minderung maßgeblich ist.