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Bausteinprinzip,ein Hotel wurde nicht bezahlt,Kann das Reisebüro nach1,5 Jahren das Geld einfordern?

Frage von vroni123 vroni123

Wir haben eine USA-Reise im Bausteinprinzip in einem empfohlenen Reisebüro gebucht. Kurz vor Antreten der Reise haben wir alles bar im Reisebüro bezahlt. Für jedes Hotel und jeden Mietwagen haben wir eine Quittung erhalten. Jetzt nach 1,5 Jahren bekamen wir einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung von 76 Euro für ein Hotel, dass wir angeblich nicht bezahlt haben. Wir haben aber keine Quittungen mehr, da wir nach einer Aufräumaktion alles weggeschmissen haben. Leider können wir nicht mehr nachvollziehen, ob das Hotel bezahlt wurde oder nicht. Für mich kam diese Zahlungsaufforderung nach so einem Zeitraum sehr überraschend, da wir ja mit guten Glauben alles bezahlt hatten. Müssen wir nach dieser Zeit den Betragbezahlen? Wir haben ja keine Beweise mehr. Das Reisebüro hat uns angeboten nach Zahlung einen Gutschein in der genannten Höhe auszustellen, als Kulanz. Das hört sich für mich alles komisch an.

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Antworten (2)

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    Antwort von AntoniaW AntoniaW

    Ihr habt in bar an das Reisebüro bezahlt und von diesem hat das Hotel damals die Übernachtungskosten verlangt? Dann lasst euch darüber den Beleg zeigen! Dass sowohl das Reisebüro als auch das Hotel damals "gepennt" haben sollen, mag ich kaum glauben. Ich vermute eher, das Hotel hat keine Rechnung geschrieben und das Reisebüro deshalb nicht euer Geld weitergeleitet.

    Kommentar von vroni123 vroni123

    Ich kann mir schon vorstellen, dass der Reisebüro-Chef damals vergessen hat die Quittung auszusellen, dass wir aber nach dem Zusammenrechnen der versch. Beträge alles bezahlt haben. Er meinte, dass seinem Steuerberater aufgefallen ist, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde, und dass eine Quittung nicht ausgestellt wurde. Wir haben über 2 Reiseanbieter und 2 versch. Mietwagenfirmen gebucht. Das war eh ein Durcheinander. Danke für deine Antwort!

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    Antwort von birgonia birgonia

    Ist der Absender der Rechnung aus den USA oder Deutschland?

    Kommentar von vroni123 vroni123

    Der Absender ist das Reisebüro. Nach einem Telefonat meinte der Reisebüro-Chef, dass keine Quittung ausgestellt wurde. Ich bin mir fast sicher, dass wir alles zusammengerechnet und bezahlt haben. Nur dass er gepennt hat bei den Quittungen. Die Frage ist ja auch: Wieviel Jahre danach kann er das Geld einfordern. Bei der Verbraucherzentrale bekommt man nie jemanden ans Telefon. Danke für deine Antwort!

    Kommentar von birgonia birgoniabirgonia

    Ich nehme jetzt mal an, dass der Absender der Rechnung aus Deutschland kommt...
    Die Verjaehrung ist noch nicht gegeben. Wenn das Reisebuero bloed tut, wuerde ich erst mal Verzoegerungstaktik fahren und "nach den Unterlagen suchen". Hat das Reisebuero denn einen Beleg, dass Ihr die Leistung in Anspruch genommen habt? Wo habt Ihr dafuer unterschrieben?

    Kommentar von vroni123 vroni123

    Vielen Dank nochmal. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir sagt, dass die Verjährungsfrist bei 3 Jahren liegt. Er riet mir ebenfalls die Unterlagen aus dem Reisebüro anzufordern um sie zu prüfen.

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