hallo, habe gerade auf einer seite im internet folgende aussage gefunden: "bausparzinsen bleiben - auch ohne freistellungsauftrag - in voller höhe zinsabschlagssteuerfrei, wenn dem bausparer im laufenden jahr oder im vorigen jahr wohnungsbauprämie oder arbeitnehmersparzulage gewährt worden ist."
gibt es ein gesetz wo diese steuerfreiheit geregelt ist? wenn ich meinen bauspar-berater darauf anspreche, stellt der sich dumm.
ich habe meine wop erst letzte woche für 2006 und 2007 rückwirkend gestellt, aber da ich mit meinem jahresbrutto von 24.000 unter der grenze von 25.600 müsste mir auf jeden fall rückwirkend die wop genehmigt werden!
Für WOP gilt übrigens nicht mal das Jahresbrutto, sondern das zu versteuernde Einkommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaupr%C3%A4mie