hallo, habe gerade auf einer seite im internet folgende aussage gefunden: "bausparzinsen bleiben - auch ohne freistellungsauftrag - in voller höhe zinsabschlagssteuerfrei, wenn dem bausparer im laufenden jahr oder im vorigen jahr wohnungsbauprämie oder arbeitnehmersparzulage gewährt worden ist."
gibt es ein gesetz wo diese steuerfreiheit geregelt ist? wenn ich meinen bauspar-berater darauf anspreche, stellt der sich dumm.
ich habe meine wop erst letzte woche für 2006 und 2007 rückwirkend gestellt, aber da ich mit meinem jahresbrutto von 24.000 unter der grenze von 25.600 müsste mir auf jeden fall rückwirkend die wop genehmigt werden!
Ich hab zu dem Thema noch ein paar gute allgemeine Infos gefunden: http://www.baufinanzierungxxl.de/bausparvertrag.html
Das habe ich jetzt ein paar mal in meine Antworten geschrieben, daß Du bei Anspruch auf WOP keine Steuern auf Zinsen bezahlst!
Liest Du eigentlich, was man Dir schreibt?
Wenn Dein "Bausparberater" das nicht weiß, hat er einfach keine Ahnung. Aber die Bausparkasse macht das mit der Zinsfreistellung automatisch, sobald du die WOP bekommen hast.
Für WOP gilt übrigens nicht mal das Jahresbrutto, sondern das zu versteuernde Einkommen.
doch!! hab natürlich die antworten gelesen. ist aber irgendwie alles verquer. auf einigen seiten im netz wird geschrieben "auch wenn nicht für alle 7 jahre wop beantragt wurde,muss kein zinsabschlag gezahlt werden" und auf anderen seiten "nur für die jahre in denen wop beantragt wurde ist kein zinsabschlagr zuzahlen" in meinem kopf dreht sich inzwischen alles, aber so langsam komm ich dahinter. Danke für Deine Antworten!
Vielleicht solltest Du weniger Deinen "Berater" befraagen, sondern eher mal die Telefonnummer der Bausparkasse, die auf dem Kontoauszug angegeben ist, anrufen...