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Bausparvertragskuendigung

Frage von christine1865 christine1865

Hallo!

Vielleicht weiss jemand die Loesung zu meinem Problem :-)

Ich glaube zu wissen, dass bei vorzeitiger Kuendigung eines Bausparvertrages ein sog. "Vorfaelligkeitsentgelt" von der Bank erhoben wird.   Wird das in jedem Fall erhoben, oder evtl. nicht, z.B. bei Einhaltung einer dreimonatigen Kuendigungsfrist (oder ist die Kuendigungsfrist so lange wie die Laufzeit des Bausparvertrages, also 10 Jahre?).  Und was ist dabei so gelaeufig? 2,25%, 2,5%, 4% ???

 

Ihr seht, ich bin ziemlich verwirrt; fuer einen sachdienlichen Hinweis im Voraus vielen Dank!

Christine

 

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Antworten (2)

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    Antwort von christine1865 christine1865

    hallo guterwolf,

    Danke fuer den Tip!  Auf die Idee war ich auch schon gekommen; leider steht dazu im Vertrag wenig drin.  Nur dass man grundsaetzlich jederzeit kuendigen kann, aber nichts zu Fristen und Gebuehren.  Hatte gehofft, dass jemand damit aud kuerzerer Zeit Erfahrung gemacht hat.  Ich denke, dass LBS Bausparvertraege zumeist sehr aehnliche gestrickt sind....

     

    gruss, christine

     

     

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Das ist normalerweise bei Hypothekendarlehn etc. der Fall.

    Bei Bausparverträgen kann man ja regelmäßig Sondertilgung machen.

    Ansonsten schau einfach mal in deinen Darlehnsvertrag, da müsste alles drin stehen.

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