Hallo!
Vielleicht weiss jemand die Loesung zu meinem Problem :-)
Ich glaube zu wissen, dass bei vorzeitiger Kuendigung eines Bausparvertrages ein sog. "Vorfaelligkeitsentgelt" von der Bank erhoben wird. Wird das in jedem Fall erhoben, oder evtl. nicht, z.B. bei Einhaltung einer dreimonatigen Kuendigungsfrist (oder ist die Kuendigungsfrist so lange wie die Laufzeit des Bausparvertrages, also 10 Jahre?). Und was ist dabei so gelaeufig? 2,25%, 2,5%, 4% ???
Ihr seht, ich bin ziemlich verwirrt; fuer einen sachdienlichen Hinweis im Voraus vielen Dank!
Christine
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