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Bausparvertrag zugeteilt - auszahlen lassen, VWL behalten? Zuschuss Arbeitgeben?

Frage von Lucilla84 Lucilla84

Hallo zusammen!

Ich werde ab März studieren; da beim Bafög auch Vermögen aus Bausparverträgen angerechnet wird, möchte ich dieses Vermögen nun in eine Wohnungsrenovierung (Haus meiner Eltern) investieren.

Der Vertrag wurde im Sep 2003 abgeschlossen und hat eine Summe von 3000,- EUR (also nur etwas kleines) In diesen Vertrag hat bis vor 2 Jahren noch mein Arbeitgeben die VWL darauf bezahlt. Der Vertrag ist seit Ende 2007 zuteilungsreif (also die Mindestsumme ist angespart)

Nun meine Fragen: * Wenn ich mir nun das Geld auszahlen lasse, noch vor der Sperrfrist von 7 Jahren, kann ich die VWL vom Arbeitgeber behalten auch wenn ich nicht nachweise dass ich das Geld für Wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet habe oder muss ich dieses dann zurückzahlen? * Wenn ich es für Wohnwirtschaftliche Zwecke einsetze, bis zu welcher Höhe muss ich es nachweisen?

Vielen Dank schon für Eure Antworten!!!

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Antworten (3)

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    Antwort von Lucilla84 Lucilla84

    Hallo! Danke für Eure raschen Antworten! Nun habe ich gelesen, dass man erst nach 7 Jahren über das Guthaben im Bausparvertrag frei verfügen kann. Das wäre aber erst im September 2010 soweit. Leider ist die Freigrenze bei 5200 EUR; ich habe aber noch eine Lebensversicherung die angerechnet wird und bekomme im Januar ca. 3000 EUR abfindung von meiner alten Firma. Bin also mit dem Bausparvertrag über die 5200 EUR gut drüber...

    Wäre super wenn ich noch weitere Informationen von Euch erhalten könnte! Danke!!!

    Kommentar von Kati1976 Kati1976Kati1976

    Du kannst auch schon vor den 7 Jahren über das angesparte Guthaben verfügen, allerdings geht Dir dann die Abschlußgebühr verloren, wird bei Auszahlung abgezogen (sozusagen als "Strafe" für die vorzeitige(re) Auszahlung). Außerdem würdest Du, wie Du sagst, ja eigentlich erst ab September über das Geld verfügen, und somit dürfte es in die Berechnung des Bafög's für den Zeitraum März bis September eigentlich nicht reinfallen. Bzw. willst Du das Geld ja in die Renovierung der elterlichen Wohnung investieren, was also spricht dagegen, den Bausparer als Darlehen zu benutzen? Dann wärest Du in dieser Hinsicht ganz aus dem Schneider. Was die LV angeht, kommt es darauf an, wie lange Du schon einbezahlst. Wenn es als Altersvorsorge gedacht ist, darf es eigentlich nicht zum Bafög mitdazugerechnet werden. Im Gegensatz zur Abfindung aus Deiner alten Firma. Damit wirst Du leider leben müssen. Hoffe, das hat Dir noch ein wenig weitergeholfen.

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    Antwort von stefvol stefvol

    ich bin mir sicher das dieser Betrag unter die Freigrenze fällt-also hat das keine Eile....3000 Euro sind nun wahrlich kein Vermögen...soviel kostet ja schon fast eine Jahreskarte bei der Bahn

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    Antwort von Kati1976 Kati1976

    Wenn Dein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kannst Du über das angesparte Bausparguthaben jederzeit verfügen, d.h. Du kannst Dir das Geld auszahlen lassen, ohne irgendwelche Nachweise zu erbringen. Dann steht Dir nach Auszahlung frei, den Vertrag zu kündigen, oder weiterzuführen. Wenn Du über den Bausparer als Darlehen (Bauspardarlehen errechnet sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben) verfügen möchtest, z.B. wegen der Wohnungsrenovierung, schaust Du am besten mal in Deinem Vertrag nach, welche Vorraussetzungen Du dafür erfüllen musst. VWL musst Du übrigens grundsätzlich nicht zurückzahlen.

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