Hallo zusammen!
Ich werde ab März studieren; da beim Bafög auch Vermögen aus Bausparverträgen angerechnet wird, möchte ich dieses Vermögen nun in eine Wohnungsrenovierung (Haus meiner Eltern) investieren.
Der Vertrag wurde im Sep 2003 abgeschlossen und hat eine Summe von 3000,- EUR (also nur etwas kleines) In diesen Vertrag hat bis vor 2 Jahren noch mein Arbeitgeben die VWL darauf bezahlt. Der Vertrag ist seit Ende 2007 zuteilungsreif (also die Mindestsumme ist angespart)
Nun meine Fragen: * Wenn ich mir nun das Geld auszahlen lasse, noch vor der Sperrfrist von 7 Jahren, kann ich die VWL vom Arbeitgeber behalten auch wenn ich nicht nachweise dass ich das Geld für Wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet habe oder muss ich dieses dann zurückzahlen? * Wenn ich es für Wohnwirtschaftliche Zwecke einsetze, bis zu welcher Höhe muss ich es nachweisen?
Vielen Dank schon für Eure Antworten!!!
Du kannst auch schon vor den 7 Jahren über das angesparte Guthaben verfügen, allerdings geht Dir dann die Abschlußgebühr verloren, wird bei Auszahlung abgezogen (sozusagen als "Strafe" für die vorzeitige(re) Auszahlung). Außerdem würdest Du, wie Du sagst, ja eigentlich erst ab September über das Geld verfügen, und somit dürfte es in die Berechnung des Bafög's für den Zeitraum März bis September eigentlich nicht reinfallen. Bzw. willst Du das Geld ja in die Renovierung der elterlichen Wohnung investieren, was also spricht dagegen, den Bausparer als Darlehen zu benutzen? Dann wärest Du in dieser Hinsicht ganz aus dem Schneider. Was die LV angeht, kommt es darauf an, wie lange Du schon einbezahlst. Wenn es als Altersvorsorge gedacht ist, darf es eigentlich nicht zum Bafög mitdazugerechnet werden. Im Gegensatz zur Abfindung aus Deiner alten Firma. Damit wirst Du leider leben müssen. Hoffe, das hat Dir noch ein wenig weitergeholfen.