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Bausparvertrag vorzeitig kündigen - was bleibt, was geht verloren? Was sollte ich tun?

Frage von rosiS04 rosiS04

Haben einen Bausparer laufen, Guthaben z.Z. ca. 6000 € , dieser läuft seit 09/2003.

Ich bin prämienberechtigt und würde Wohnungsbauprämie erhalten und seit diesem Jahr (bedingt durch Heirat) auch Arbeitnehmersparzulage.

Ich möchte / muss / will (wie man auch immer das bezeichnen mag) in 1 bis 2 Jahren das Geld ein EK nutzen, um eine Immobilie zu erwerben, das Darlehen werde ich sicher sowieso nicht in Anspruch nehmen (schlechte Darlehenszinsen).

Zahle in den Vertrag vermögenswirksame Leistungen ein, mehr nicht.

Was sollte ich mit dem Vertrag machen?

Kündigen?

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Antworten (5)

  • 1
    Antwort von lion408 lion408

    Als Bezirksleiter einer Bausparkasse kann ich Dir nur raten: Lass Dich von Deinem Berater beraten.

    Es ist nicht richtig, dass der Vertrag 7 Jahre laufen muss. Da Du das Geld wohnwirtschaftlich verwenden möchtest, verlierst Du die WOP nicht, auch nicht wenn Du den Vertrag vor Ablauf der 7 Jahre verwendest. Wichtig: nicht kündigen sondern zuteilen lassen. Gegebenenfalls muss dazu die Bausparsumme reduziert werden, damit der Vertrag innerhalb von 3 Monaten zugeteilt werden kann. Was geschehen muss, damit der Vertrag zum richtigen Zeitpunkt zugeteilt werden kann, kann Dir allerdings konkret nur Deine Bausparkasse bzw. Dein Berater beantworten.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    kopfkratz
    Ich dachte immer, die WOP-Berechtigung verfällt, wenn man sich das Kapital direkt auszahlen lässt, und eben nicht in eine Anschlussfinanzierung beim selben Institut einbringt (oder einem anderen Finanzinstitiut per Überweisung)?

    Kommentar von lion408 lion408

    Nein, die WOP Berechtigung verfällt nur, wenn das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird. Ausnahme: der Vertrag ist bereits 7 Jahre alt. Übrigens: diese Ausnahmeregelung gilt nicht mehr für Neuabschlüsse ab 2009 - dann muss das Guthaben immer wohnwirtschaftlich genutzt werden.

    Kommentar von rosiS04 rosiS04rosiS04

    Habe keine Bausparsummer abgeschlossen, habe einen Tarif ohne Bausparsumme.

    Geht das da auch, den Vertrag zuteilen zu lassen?

    Bedeutet zuteilen auch, dass ich mir den Betrag auszahlen lassen kann?

    Kommentar von lion408 lion408

    Ich persönlich war etwas überrascht, dass Du einen Tarif ohne Bausparsumme abgeschlossen hast. Soetwas ist mir bislang unbekannt gewesen. Habe eben einmal recherchiert, in der Tat: es gibt in Deutschland 2 kleinere Bausparkassen, die Tarife ohne Bausparsummen anbieten. Wie es hier mit einer Zuteilungsbeschleunigung aussieht entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Es gibt sicherlich aber eine Möglichkeit, denn Bausparen - egal bei welcher Bausparkasse - ist wesentlich flexibler als viele glauben. Frag einfach mal dort direkt nach.

    Kommentar von malli mallimalli

    ich kenne nur den R66 von der dresdener bank ohne bausparsumme mit dem teilen lassen da solltest du genau in die bedingungen schauen der R66 z.b. geht nur einmal zu teilen und mann bezahlt die abschlussgebür für das teilen!

  • 1
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Dann lieber ruhen lassen. Wenn Du vorher kündigst, machst Du zu viele Verluste. Ein Bausparvertrag muss sieben Jahre bestehen. Das ist doch nicht mehr so lang.

  • 0
    Antwort von IsabellJahn IsabellJahn

    Na das musst Du selber für Dich entscheiden, ob es Sinn macht Deinen Bausparvertrag zu kündigen. Generell empfiehlt Dir jeder ihn zu behalten.

    Als Kündigungsvorlage kann ich Dir das nur empfehlen, das geht echt einfach. Musst Du nur Deinen Grund einschreiben und fertig.

    www.contractix.de/kuendigen/bausparkasse-schwaebisch-hall-ag.html

    Liebe Grüße Isa

  • 0
    Antwort von nextefrage nextefrage

    Solche Verträge würde ich erst kündigen, wenn ich dringend das Geld bräuchte! Sonst stehen lassen, entweder sogar noch weiter füttern oder ruhen lassen, bis er auszahlungsreif ist.

  • 0
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Nach 7 Jahren kannst Du das gesammelte Kapital vertrags- und prämienunschädlich entnehmen; nimmst Du das Darlehen nicht in Anspruch, dann erhältst Du auch die Abschlussgebühr zurück. Ich würde dazu raten, den Vertrag bis Ende 2010 (eben nach Ablauf der 7 Jahre) weiter laufen zu lassen, jedoch nicht zu besparen (schlechte Verzinsung). Andererseits sind die Darlehenskonditionen der Bausparkassen so unattraktiv nicht; vor einer Kündigung solltest Du zeitnah zum Termin der Darlehensaufnahme mal mehrere Vergleiche einholen. Nicht von den Lockzinsangeboten der Banken täuschen lassen: Die bekommt so gut wie niemand!

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  • kredit.sc

    Bausparvertrag vorzeitig kündigen

    Auch wenn man einen Bausparvertrag generell mit dem Ziel abschließt, dass man diesen bis zum Ende der Ansparphase über einen bestimmten Zeitraum hinweg nutzt und dann häufig auch noch das günstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, so kann es dennoch aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass man den Bausparvertrag kündigen muss oder möchte.

    Generell ist die Kündigung des Bausparvertrages auch kein größeres Problem, aber trotzdem sollte der Bausparer hier einige Aspekte beachten. Was alles zu beachten ist finden Sie hier:

    Bausparvertrag kündigen

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