Haben einen Bausparer laufen, Guthaben z.Z. ca. 6000 € , dieser läuft seit 09/2003.
Ich bin prämienberechtigt und würde Wohnungsbauprämie erhalten und seit diesem Jahr (bedingt durch Heirat) auch Arbeitnehmersparzulage.
Ich möchte / muss / will (wie man auch immer das bezeichnen mag) in 1 bis 2 Jahren das Geld ein EK nutzen, um eine Immobilie zu erwerben, das Darlehen werde ich sicher sowieso nicht in Anspruch nehmen (schlechte Darlehenszinsen).
Zahle in den Vertrag vermögenswirksame Leistungen ein, mehr nicht.
Was sollte ich mit dem Vertrag machen?
Kündigen?
kopfkratz
Ich dachte immer, die WOP-Berechtigung verfällt, wenn man sich das Kapital direkt auszahlen lässt, und eben nicht in eine Anschlussfinanzierung beim selben Institut einbringt (oder einem anderen Finanzinstitiut per Überweisung)?
Nein, die WOP Berechtigung verfällt nur, wenn das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird. Ausnahme: der Vertrag ist bereits 7 Jahre alt. Übrigens: diese Ausnahmeregelung gilt nicht mehr für Neuabschlüsse ab 2009 - dann muss das Guthaben immer wohnwirtschaftlich genutzt werden.