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Bausparvertrag vor Hartz 4 Antrag auflösen oder verschweigen?

Frage von pandawa pandawa

Hallo Ich bin 23 Jahre alt und muss leider Hartz 4 beantragen.

Ich habe eine Lebensversicherung im Wert von 1800 € und einen Bausparvertrag im Wert von 4100 €.

Da ich aber nur ein Vermögen von 4200 € haben darf, hab ich etwa 2000 € zuviel.

Nun meine Frage, was soll ich machen, Bausparvertrag auflösen und mir bevor ich Hartz 4 beantrage noch was davon kaufen ?? Oder können die gar nicht nach gucken das ich ein Bausparvertrag habe?

Für Tipps wäre ich sehr Dankbar!

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Antworten (13)

  • 5
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Verschweigen ist keine realistische Option, weil du wegen relativ niedriger Beträge eine Anzeige wegen Sozialbetrugs riskierst, die recht übel ausgehen kann.

    Die ganze Sache ist ansonsten relativ diffizil.

    Das Jobcenter prüft letztlich bei der Vermögensanrechnung in drei Schritten.

    1) Übersteigt das Gesamtvermögen den individuellen Freibetrag?
    Falls ja, wird für jeden einzelnen Vermögenswert geschaut:
    2) ist die Verwertung möglich? Bei Ja ->
    3) Ist die Verwertung zumutbar.

    Punkt 3 wird insofern interessant, als gerade bei Lebensversicherungen die Verwertung dann nicht zumutbar ist, wenn der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beträge um mehr als 10% unterschreitet.

    Ist die Verwertung eines Vermögensgegenstandes unzumutbar, fliegt er vollkommen aus der Betrachung raus und mindert nicht deinen Vermögensfreibetrag.

    Soll heißen: ist die Verwertung deiner Lebensversicherung unzumutbar, bleibt dein gesamter Freibetrag für den Bausparvertrag übrig, der dann nicht verwertet werden muss, weil er unter deinem Freibetrag liegt.
    Mit etwas Glück kannst du also beides retten.

    Kommentar von pandawa pandawa

    Danke VirtualSelf für die Antwort, ich war heute beim Sachbearbeiter und der meinte ich muss den Bausparvertrag auflösen und ca 2000 € verbrauchen, obwohl die 10 % Regelung bei meiner Lebensversicherung zutrifft ( hab da heute Angerufen). Also fliegt die Lebensversicherung doch nicht aus der Betrachtung raus.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Also: auf Anrufe und mündliche Aussagen kannst du dir ein Ei backen.
    Lass dir sein Ansinnen schriftlich geben und leg ggf. Widerspruch ein:

    In der Fachanweisung zu § 12 SGB II findest du bzgl. LV das :

    Die Verwertung von Sachen und Rechten ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn im Ergebnis unter Berücksichtigung der Ver-wertungskosten der Verkehrswert (z. B. bei einer Lebensversicherung der Rückkaufswert) nur geringfügig (i. d. R. bis 10%) unter dem Substanzwert (z. B. bei einer Lebensversicherung die Summe der eingezahlten Beträge) liegt. Zukünftige Gewinn- bzw. Renditeaussichten können nicht berücksichtigt werden.

    Eine Prüfung der Verwertung einer Lebensversicherung durch Beleihung ist erst im letzten Fünftel der Laufzeit vorzunehmen. Vor-her ist davon auszugehen, dass durch die lange Beleihungsphase der Auszahlungsbetrag durch die Zinsbelastung so stark gemindert wird, dass Wirtschaftlichkeit nicht mehr vorliegt. In der Regel dürfte im letzten Fünftel der Laufzeit bereits der Rückkauf wirtschaftlich sein.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf

    Ist ganz simpel: ist die Verwertung unzumutbar, darf sie auch nicht gefordert werden; da kann dir der Typ am Telefon erzählen, was er will.

    Kommentar von pandawa pandawa

    Naja er hat es mir so erklärt, ich habe zusammen ein Vermögen von 6000€. Die Verwertung von der Lebensversicherung ist nicht möglich, aber die von dem Bausparvertrag. Also besteht eine zumutbare Möglichkeit mein Vermögen um 2000€ zu senken, nämlich durch den Bausparvertrag.

    Daher ist für mich wichtig, bist du dir sicher das die Lebensversicherung Komplett aus der Betrachtung raus fliegt? Weil das bestreitet er.

    Nochmals danke für deine Hilfe.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz:

    § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II

    (3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
    ...
    6. Sachen und Rechte, soweit Ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde

    Sachen, deren Verwertung unzumutbar ist, fallen genauso wie angemessener Hausrat oder ein angemessenes Auto aus der Betrachtung vollkommen raus. Der Wert eines Autos (bis zu 7500 EUR Zeitwert) oder von Hausrat schmälert ja auch nicht deinen Freibetrag.

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    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Du mußt in Deinem Hartz-Antrag alles angeben und am Ende dafür unterschreiben das Deine Angaben der Wahrheit entsprechen.

    Sollte das rauskommen ( und das wird es ) bekommst Du eine Strafanzeige wegen Erschleichung von Leistungen

    Und warum willst Du die Solidargemeinschaft unnötig belasten ?

  • 2
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du den Bausparvertrag "vergisst" machst du eine Falschmeldung. Die ist dann sogar strafbar. Für Vermögen hast du einen Freibetrag von 150 € pro Lebensjahr mindestens 3.100 €. Die Lebensversicherung zählt da nicht mit, wenn sie nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Auch wenn du den Vertrag jetzt auflöst, kann das nachverfolgt werden.

  • 1
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Sag die Wahrheit ,das bringt dir nichts ,du bekommst nur Ärger.

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    Antwort von Claud18 Claud18

    Da die Sozialbehörden deine Konten nachprüfen können, werden sie früher oder später sowohl von deinem Bausparvertrag als auch von deiner Lebensversicherung erfahren. Auch ein "schnelles Ausgeben" nützt nichts, da sie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen wollen. Die Hilfsbedürftigkeit darfst du nicht mutwillig herbeiführen.

    Also: Befolge den Rat von Virtual Self, er kennt sich offensichtlich am besten aus. Ich würde an deiner Stelle gerade nicht den Bausparvertrag auflösen, sondern allenfalls die Lebensversicherung.

  • 0
    Antwort von stippy73 stippy73

    würde erstmal bei der versicherung anrufen wo du die sparverträge abgeschlossen hast und mich da beraten lassen die wissen meistens sehr gut über die gesetze bescheid und helfen dir und beraten dich bevor ich beim jobcenter irgend was angebe.

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    Antwort von pandawa pandawa

    Vielen Dank an alle für die hilfreichen Antworten, besonderes der Tipp mit der Lebensversicherung hat mir weiter geholfen . SUPER

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    Antwort von Christiane27 Christiane27

    Hey, natürlich musst du dein ganzes Vermögen beim Jobcenter angeben. Es finden egelmäßig Datenabgleich (DALEB) zwischen den verschiedenen Ämtern statt und auch Bausparverträge kommen da zum Vorschein.

    Selbst wenn du das Geld abhebst und zuhause aufbewahrst, machst du dich ja absichtlich hilfebedürftig und dies ist auch strafbar.

    Alle deine Fragen können beim Erstantragsservice (Ausgabe des Hartz 4 Antrages) besprochen werden. Bei meinem hiesigen Jobcenter wird sogar bei der Antragsausgabe per Überschlagsberechnung geschaut ob man Anspruch auf Hartz 4 hat. Hier erfährst du dann auch in welcher Höhe dein Vermögen eventuell überschritten wird und dies kannst du dann ausgeben oder abheben. So bist du auf der sicheren Seite und dir kann nichts passieren.

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    Antwort von pandawa pandawa

    Und was ist wenn ich den Bausparvertrag jetzt noch schnell auflöse, und die 4000 € zuhause aufbewahre, ist das ein Problem, oder können die auch nachgucken das ich mal ein Bspvertrag hatte?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Du musst deine Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Wenn da irgendwo die Bausparnummer steht, wird man nachhaken. Eine Bausparkasse wird dir kaum den Betrag in bar auszahlen. Außerdem dauert das mindestens 3 Monate, bis du das Geld tatsächlich bekommst.

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    Antwort von abcStefanie abcStefanie

    Bie der Google-Suche habe ich aus einem ALG2-Musterbescheid folgendes kopiert (weiß nicht wie man download): Ergänzende Erläuterungen: ......... • Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Abs. 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten (u. a. Name des Kontoinhabers, Geburtsdatum, Kontonummer und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft auch die Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind. • Sie müssen immer unter der von Ihnen benannten Adresse erreichbar sein. Sie sind verpflicht, den Zeitraum und die Dauer einer geplanten Ortsabwesenheit mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vorher abzustimmen. Unerlaubte Abwesenheit kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II wegfällt und zurückgefordert wird...........Lieber daher alles sagen bzw. den Bausparvertrag einstellen.

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    Antwort von tommy40629 tommy40629

    Wenn die wollen bekommen die alles raus.

    Das Problem ist, dass Du keine Zeit mehr hast um das Geld zu verschieben.

    Die wollen alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

    Wenn Du mehrere Konten hast, dann kannst Du eines verschweigen.

    Am besten Du überträgst Dein Geld an jemanden, dem Du vertrauen kannst, und das nicht nur bevor die Bude brennt, auch wenn es Dir gut geht. Dann hast Du vorgesorgt, wenn Du doch mal, so wie im Moment harzen musst.

    Es gäbe noch eine Möglichkeit.

    Wenn Du noch kein Abi hast, dann kann man das nachholen. rund 700€ wenn man alleine wohnt + Kindergeld und 400€ Job. Und man muss das Bafög nicht zurückzahlen. Ist doch besser als zu harzen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Ein Konto verschweigen, erfüllt dann bereits die Tasache der Falschaussage.

    Kommentar von tommy40629 tommy40629tommy40629

    Ja das ist immer so, der kleine Mann wird für 200€ aufgehangen und, ich weiß gar nicht mehr wie viele Millionen oder Milliarden man den Banken in den Rachen geworfen hat.

    Aber das ist Deutschland...

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    Antwort von Theo246 Theo246

    gib bitte mal in der suchmaschine hier ein "Wieviel Vermögen darf man haben wenn man Harz IV bezieht?" da bekommst du deine Antwort.....

    Ich an deiner stelle würde das nicht angeben......aber bitte nimm das nicht als RAT.......

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    wäre ja auch ein dummer Rat.

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    Antwort von vesparoller vesparoller

    Spätestens dann, wenn sie von dem Bausparvertrag Kenntnis erhalten, wirst Du den auflösen müssen - und Leistungen zurück erstatten. Ich würde ihn daher vorher auflösen, es sei denn, Du rechnest noch kurzfristig mit einer Arbeitsstelle ....

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