ich würde gern die vermögenswirksamen leistungen meines arbeitgebers nutzen und ziehe gerade einen bsv in betracht. normalerweise nimmt man ja die restliche summe nach zuteilung als darlehen auf. was passiert, wenn ich die zuteilung bekomme, aber nicht annehme? wenn ich eine summe von 10.000 beantrage und - mit förderung - einzahle, bis ich selbst 9.900 gespart habe, kann ich doch das darlehen umgehen, oder? geht das?
geld habe ich ausreichend, ich würde das ganze als alternatives sparen machen wollen, um wie gesagt die 150€ pro jahr nicht verfallen zu lassen und die 3,25% p.a. mitzunehmen. oder macht das gar keinen sinn?
regards
Danke für die HA, schön das ich dir helfen konnte. Klaus