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Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall kündigen

Frage von goodguy007 goodguy007

Hallo,

ich bin Azubi und habe bei Schwäbisch Hall einen Bausparvertrag abgeschlossen, in dem jetzt ca. 1000 € eingezahlt wurden. Vom Arbeitgeber bekomme ich 13,29 €, die restlichen 26,71 € werden mir von der Vergütung abgezogen und direkt an Schwäbisch Hall überwiesen. Also gesamt 40,00 €. Zusätzlich zahle ich noch 10,00 € zusätzlich per Lastschrift, sodass ich eine monatliche Sparrate von 50,00 € habe. Weil mir die Verzinsung von 1,5 % zu niedrig ist, möchte ich das Geld in einen Misch- oder Anleihenfonds investieren. Darin habe ich bereits Erfahrungen, weil ich bereits 2 Sparpläne habe. Im Internet habe ich gelesen, dass bei vorzeitiger Kündigung die VL-Leistungen einbehalten werden. Sind das bei mir nur die 13,29 € oder die ganzen 40,00 €. Und von 3 % der angesparten Summe als Gebühr habe ich auch was gelesen. Können Sie mir sagen, wie viel mir im Falle einer Kündigung von den ca. 1000 € übrigt bleibt? Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Antworten (6)

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    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Wenn das Guthaben zur Zeit nicht gerade dringend benötigt wird, sollten Sie den Ablauf des Vertrages abwarten.

    Es besteht weder eine Sparpflicht beim Bausparen noch können Sie verpflichtet werden, dort weiter einzahlen zu müssen. Sie können JEDERZEIT Ihre Anlageform in Bezug auf das VwL-Gesetz ändern.

    ABER, prüfen Sie VORAB, ob die genannte Fonds-Form auch nach dem VwL-Gesetzt förderfähig ist. Nicht jeder Fonds unterliegt dem VwL. Hinzu kommt, das Sie evtl. sogar auf die vom Arbeitgeber gezahlten 13,29 € verzichten MÜSSEN. Unter dem Aspekt wird keine Anlageform das wieder gutmachen können.

    Noch ein TIP: VwL-Leistungen des Arbeitgebers sind LOHNANSPRUCH!!! Darauf würde ich nicht verzichten wollen.

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    Antwort von bloedeantworten bloedeantworten

    Wende dich am besten an die Bausparkasse, die wissen Bescheid.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    frag doch bei Schwäbisch Hall mal nach, wie hoch Dein Guthaben ist. Ich befürchte, dass es nfolge der Abschlussgebühr noch nicht viel ist.Reduzier den Vertag auf ein Minimum und zieh ihn durch.

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    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    Du irrst, es werden nicht die vermögenswirksamen Leistungen (die ja vom Arbeitsgeber kommen) einbehalten sondern die Arbeitnehmersparzulage, die man (wenn man unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt) jährlich noch vom Vater Staat dazu bekommen kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage

    Nimm das alles und rechne dir dann mal den Zins aus. Hast du die Sparzulage überhaupt noch nicht beantragt, dann mach das schleunigst soweit rückwirkend, wie es nur geht. Man bekommt einmal im Jahr dafür extra ein Formular von der Bausparkasse dafür.

    Außerdem sind die Gebühren futsch, die man am Anfang zahlt. Das lohnt sich also sicher für dich nicht, zu kündigen. Bis du das wieder "rein" hast, dauert lange. Rechne nochmal nach.

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    Antwort von CharlesWaldorf CharlesWaldorf

    Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind die 13,29. Auch die können nicht einbehalten sondern maximal vom Arbeitgeber zurück gefordert werden. Aber was letztlich von den 1000 Eus übrig bleibt kann ich Dir nicht sagen. Die Abschlußgebühren sind mindestens im Eimer.

    Laß das Geld doch stehen und die VL dort weiter hin gehen. Nur selber einzahlen mußt Du ja nichts mehr. Dann geht Dir nicht so viel verloren.

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    Antwort von moochi moochi

    Das würde ich mir nochmal gut überlegen. Bei Bausparverträgen sind die Abschlußgebühren sehr hoch und die werden auch noch abgezogen werden.

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