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Bausparvertrag - Auszahlung

Frage von PitHegau PitHegau

Ich habe einen Bausparvertrag Anfang Dezember 2002 abgeschlossen.
Mir liegt daran, die Bauspargebühr (1 % der Bausparsumme) wieder zurückzuerhalten.
In meinem Vertrag heißt es einmal: voraussichtliche Zuteilung: 4. Quartal 2008
Bindungsfrist: Anfang Dezember 2009
Was ist der Unterschied zw. "Zuteilung" und "Bindunsfrist"?

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Antworten (3)

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    Antwort von Mismid Mismid

    Die Bauspargebühr erhälst du zurück, wenn du das Darlehen nicht in Anrpuch nimmst, die 7 Jahre Sperrfrist vorbei sind und der Bausparvertrag in der Zuteilung ist. Die Zuteilung kann schon nach kurzer Zeit erreicht werden, wnndie Beiträge hoch genug ausfallen (z.b wenn du einmalig den Betrag einzahlst). Die Bindungsfrist muß auch eingehalten werden, wenn du Wohnungsbauprämie erahlten hast, da du anderenfalls diese zurückzahlen müßtest.

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    Antwort von Kajjo Kajjo

    Das mag vom individuellen Vertrag abhängen -- Du hast ja eine Kopie erhalten, in der Du das leicht nachlesen kannst.

    Meines Erachtens zahlen die meisten Bausparkassen die Gebühr erst bei Abwicklung des Vertrages zurück, also wenn das Konto gelöscht und komplett ausgezahlt wird.

    Würdest Du also mit Zuteilung das Geld nehmen, würdest Du auch die Bauspargebühr zurückerhalten. Wenn Du das Geld lieber länger stehen läßt, um Zinsen zu kassieren, dann wird die Bausparkasse auch die Gebühr solange noch behalten.

    Aber es gilt: DEIN Vertrag ist ausschlaggebend, nicht unsere Vermutungen.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Zuteilung heißt ab diesen datum könntest du darüber verfügen, wenn du ihn für eine Bauvorhaben benutzen willst. Bindungsfrist ist die Zeit ab die du ihn ohne beabsichtigte Bauvorhaben auszahlen lassen kannst.

    Kommentar von PitHegau PitHegauPitHegau

    Mir geht es nicht um ein Bauspardarlehen, sondern ums Renditesparen. Deshalb erwähnte ich auch, dass ich die 1% Bauspargebühr wieder auszahlen lassen will.
    Wann erhalte ich die Auszahlung des BSV, ab "Zuteilung" oder ab "Bindungsfrist"?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    beides muß erfüllt sein. Ist die angesparte Summe zu niedrig oder war die Zeit zu kurz, bemommst du die 1% auch nach der Bindungsfrist nicht zurück. Meist muß die 10 fache Saldensumme erreicht werden

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