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Bausparvertrag 2011 noch erlaubt bei Hartz 4?

Frage von gummer gummer

Hallo, Meine Freundin und ich haben vor 2 Jahren ein Bausparvertrag abgeschlossen, waren beide zu dem Zeitpunkt in Arbeit. wir bekommen im April 2011 ein Baby, dar das Elterngeld gering ist ca 300 euro und ich in meinem Beruf nicht so viel verdiene ca 900 Euro werden wir wohl Hartz 4 beantragen. meine Frage ist , ob die Arge nach den neuen Regellungen 2011 an den Bausparvertrag ran dürfen ca.1500 euro

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mismid Mismid

    es kommt auf die Summe aller Ersparnisse an. Dieser Summe darf den Freibetrag nicht übersteigen. Nicht berücksichtigt werden nur Riesterprodukte, also auch Riesterbausparvertrag oder alle Verträge die pfändungssicher gemacht wurden. An diese kommt man dann allerdings vor der Rente auch nicht mehr dran

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    Antwort von gummer gummer

    Ja nach den heutigen Gesetzen wie sieht es 2011 aus

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    Antwort von Helli01 Helli01

    1500€ liegt sowieso innerhalb des Vermögensfreibetrags, da können sie auf keinen fall dran, du musst es allerdings bei bei deinem Antrag auf ALG2 als Vermögen angeben.

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    Antwort von knubbelchen knubbelchen

    also ich bin auch grad in elternzeit und hab mein bausparvertrag angegeben, und da hat niemend was dagegen gehabt. man hat ja auch ein gewissen freibetrag was man sich ansparen kann. glaub nicht das die da bei 1500€ was sagen.

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    Antwort von naguilocho91 naguilocho91

    Gibt es 2011 denn noch Elterngeld?Ich dachte das soll abgeschafft werden.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    nur für Hartz4-Empfänger

    Kommentar von naguilocho91 naguilocho91

    aso,dann habe ich mal wieder nicht ganz zugehört :)

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    Antwort von emmster110 emmster110

    Schonvermögen / Freibetrag Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I werden bei der Bewilligung von ALG II Vermögensbestandteile des Antragsstellers (Sparbuch,Wertpapiere oder ggf. auch ) angerechnet und einbezogen. Davon ausgenommen sind Freibeträge bei der Vermögensanrechnung ("Schonvermögen"). Dazu zählen: Um eine Altersvorsorge zu gewährleisten, bleibt ein Vermögen von 750 Euro pro Lebensjahr (vorher 250 Euro) anrechnungsfrei. Hierbei geht es aber nur um das Schonvermögen für die private Altersvorsorge und nicht um allgemeines Vermögen. Außerdem sollen Arbeitslose künftig ihre private Altersvorsorge nicht mehr aufbrauchen.

    Zitat http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    So weit ich weiß dürfen sie nicht an laufende Bausparverträge

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    klar dürfen die das! Ist ja nur ein Sparkonto wie jedes andere Sparbuch auch

    Kommentar von knattertatter knattertatterknattertatter

    Ein Bausparvetrtrag ist etwas anderes als ein Sparbuch , denn ein Sparbuch kann man nicht beleihen und man bekommt auch keine staatlichen Zulagen dafür

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