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Bausparvertrag - was sind Guthabenszins und Bonuszins?

Frage von wissbegierig wissbegierig

Grüße,

Wo ist der Unterschied beim Bausparvertrag zwischen Guthabenszinssatz (Beispiel 2,5%) und Bonuszinssatz (Beispiel 1,5%)? Und was besagt die Bewertungszahl?

Was hat es mit der Nachverzinsung eines Bausparvertrages bei vorzeitiger Kündigung auf sich?

Danke und lieben Gruß

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Mit dem Guthabenzins werden Deine Einzahlungen / Guthaben verzinst.

    Am Ende der Laufzeit (Ansparphase) kannst Du Dich entscheiden, ob Du das Guthaben später zweckgebunden verwenden willst. Z.B. ein Haus kaufen, renovieren ... Oder ob Du Dir das Guthaben nach einer gewissen Zeit (Ruhephase) auszahlen lassen willst. Wenn Du Dir das Guthaben lediglich auszahlen läßt - und nicht zweckgebunden verwendest (mit Kredit beantragen etc.) - dann hat die Bausparkasse weniger Arbeit. Und dafür gibt's den Bonus.

    Deine Guthabenzinsen bekommst Du nur in voller Höhe, wenn der Vertrag über die komplette Laufzeit läuft. Kündigst Du vorher, werden Zinsen evtl neu berechnet.

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    Antwort von hueysky hueysky

    Hallo, eine Gutahabensverzinsung bekommt man über die gesamte Laufzeit, die Bonusverzinsung erhält man bei Vertragserfüllung der gesamten Laufzeit nachträglich vergütet. Bedingung jedoch, man nimmt das Bauspardahrlehen nicht in Anspruch. Bewertungszahl errechnet sich aus Laufzeit und der eingezahlten Beiträge um eine Zuteilung zu erreichen, i.d.R. 40% der Bausparsumme.

    Gruß hueysky

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    Antwort von Mylingh Mylingh

    Hört sich sehr stark nach dem Bauspartarif des Deutschen Ringes an. Wenn du über den festgelegten Zeitraum (es waren einmal 7, sind jetzt - glaube ich - 10 Jahre) kein Bauspardarlehen beantragst, gibt es neben den fest vereinbarten Zinsen von 2,5 % noch einen Bonus von 1,5 %. Beides wird in Zinseszins gerechnet ab Datum der ersten Einzahlung. Solltest du allerdings ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen gibt es nur die 2,5 Prozent Zinsen, der Bonus ist dann verfallen.

    Kommentar von Dieter40 Dieter40

    Hallo, Mylingh, 7 Jahre reichen aus, um die staatlichen Prämien zu behalten. Nach einer Laufzeit von 10 Jahren und keiner Umstellung des Vertrages zahlt die BSK eine Treueprämie in Höhe der Abschlussgebühr!

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    Antwort von Banana23 Banana23

    Nicht immer. Eure Antworten stimmen zum Teil bezüglich des Bonuszinssatzes. Viele Bausparkassen zahlen 1% Basiszinssatz und 2,5% Bonuszinssatz. Der Guthabenszins ist somit 3,5%. Bei Verzicht aufs Darlehen gibts dann auch eventuell einen Bonuszins.

    Kommentar von wissbegierig wissbegierigwissbegierig

    Na toll, jetzt bin ich verwirrt ^^

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    Antwort von Multitalent3434 Multitalent3434

    Guthabenzins

    Die Höhe des Guthabenzinses richtet sich nach der Bausparkasse und dem gewählten Tarif. Je höher der Guthabenzins ist, um so höher fällt meist der Darlehenszins aus. Bei den meisten Bauspartarifen kann der Bausparer zwischen verschiedenen Guthabenzinssätzen wählen und auch nachträglich den Zinssatz wechseln.

    Bausparverträge sind in der Regel so gestaltet, dass bei einem Verzicht auf das Bauspardarlehen ein Bonus ausbezahlt und die Abschlussgebühr erstattet wird. Der Bonus richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausparsumme und wird auf das angefallene Sparguthaben hinzugezahlt.

    Bausparer sollten sich allerdings mindestens sieben Jahre Zeit lassen, da sonst die Bonuszinsen verloren gehen.

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    Antwort von Mismid Mismid

    Basiszins ist der Zinsatz den es in jedem Fall pro Jahr gibt. Ein Bonuszins gibt es nach der angegebenen Mindestlaufzeit und meist bei Verzicht aufs Darlehen. Dieser Bonus gilt Rückwirkend ab Vertragsbeginn, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind steht in deinen Vertragsbedingungen. Ein Nachverzinsung bei Vorzeitigen Auflösen gibt es nicht. Die Bewertungszahl ist die Zahl die angibt wie der Vertrag bespart wurde. Gibt dafür je nach Vertrag eine Formel aus Saldensumme, Baussparsumme usw. für dich relatib unwichtig. Sie gibt an wann der Vertrag in die Zuteilung kommt

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