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Bausparguthaben Auszahlung

Frage von waldfee28 waldfee28

Hallo zusammen, Mein Exmann und ich hatten seinerzeit viele Versicherungen in der wir uns gegenseitig als Begünstigte eingesetzt haben. Nach der Trennung wurden die Begünstigungen natürlich geändert. Mein Exmann hatte dann auch sehr schnell eine andere Frau geheiratet.

Mein Exmann ist nun plötzlich und unerwartet gestorben. Nun bekam ich letzte Woche , überraschend, von der Bausparkasse einen Brief, worin mir mitgeteilt wurde, das mein Ex wohl noch ein Bausparvertrag hatte in dem ich noch als Begünstigte drin stand. Ich bin dann der Aufforderung nachgekommen und habe meine Kontonummer mitgeteilt und den Perso zur Legimitation mitgesendet.

Kann die Witwe rechtliche Ansprüche auf das Guthaben stellen? - Und wie lange dauert es i.d.R. bis zur Auszahlung des Guthabens?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von KlausMaria KlausMaria

    Dem im Vertrag als Begünstigten angegeben steht das Geld zu und da Ihr Name angegeben worden ist sind Sie das und nicht die Witwe die hat keine Chance. Ich habe bei den Versicherungsunterlagen meiner Mutter eine Police gefunden in der noch mein 2008 verstorbener Bruder eingetragen ist und hab mich dann bei der Versicherung schlau gemacht und da habe ich die Antwort bekommen das immer der Begünstigte das Geld erhält und niemand sonst also hat die Witwe keinen Anspruch auf das Geld da der Begünstigte nicht geändert worden ist war es vielleicht der Wunsch Ihres Exmannes Ihnen noch was Gutes zu tun oder er hat es einfach vergessen ändern zu lassen egal das Geld steht Ihnen zu.

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    Antwort von UWerner UWerner

    Anwalt hinzuziehen!!!!!

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    Antwort von vesparoller vesparoller

    Vielleicht kann sie versuchen, ihre (möglichen) Rechte z.B. mit Hilfe des Erbscheins durchzusetzen. Ich denke aber kaum, daß sie hiermit durch kommt. Denn Dein Name steht hier ja "schwarz auf weiß" als Begünstigter drin - sonst hätte es vorher geändert werden müssen.

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    Antwort von 397kg 397kg

    Kassier das Geld und sei zufrieden.

    Die Bausparkasse wird nichts an dich auszahlen, ohne rechtlich absolut auf der sicheren Seite zu sein.

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