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Bausparer auszahlen lassen / kündigen

Frage von Sebastian1983 Sebastian1983

Hallo, meine Frau hat einen Bausparer der damals viel zu hoch abgeschlossen wurde 25.000 Euro. Es gingen nur die VWL in Höhe von 40 Euro jeden Monat rein. Nun ist sie in Elternzeit und wird sich dann event. selbstständig machen. Kann man den Bausparer kündigen? Ggibt es irgendwelche Fristen?

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Antworten (5)

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    Antwort von SquallLeonheart SquallLeonheart

    Wo ist der Bausparvertrag?

    Du kannst den auch teilen in 10.000 und 15.000, dann lässt du das Guthaben im 10.000er und den kündigt ihr dann. Denn 15.000er könnt ihr ja dann erstmal liegen lassen und evtl. später wieder besparen.

    Kommentar von Bleistein BleisteinBleistein

    das ist sicher die cleverste Alternative.

    Das Guthaben könnt Ihr sofort mit einem kleinem Abschlag, oder nach der Kündigungsfrist (3 Monate?) ausgezahlt bekommen.

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    Antwort von Candlejack Candlejack

    Kündigungsfrist ohne Gebühren 6 Monate. Es gibt aber viele Möglichkeiten mit Teilung, Tilgungsratenänderung, Bausparsummenänderung etc. etc., um die finanziellen Nachteile der reinen Kündigung nicht zu haben. Da kommts aber wieder auf Anbieter und Tarif drauf an.

    25.000 ist für 40 EUR VL tatsächlich zu hoch, um die Zuteilung in der Sperrfrist zu erreichen. 13.000 wäre in etwa normal gewesen.

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    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Ja, es gibt Fristen, die stehen auch bei Euch in den Vertragsunterlagen.

    In der Regel bedeutet eine sofortige Kündigung einen Zinsabschlag, bei Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist i.d.R. keinen ZInsabschlag.

    Da jede BSK eigene Besonderheiten im Tarifwerk hat kann hier niemand eine tatsächlich konkrete Antwort geben. Einach mal die BSK anrufen.

    Der Tipp mit der (unproportionalen) Teiilung ist auch für mich die eleganteste Lösung.

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    Antwort von jockl jockl

    Wann wurde der Vertrag abgeschlossen, für VWL besteht eine Bindungsfrist von 7 Jahren. In der Zeit eingezahlte VWL müssten dann ggf. an das FA zurückgezahlt werden. Das hat nichts mit der Bausparumme zu tun ausser dass ggf. die 250 € Abschlussgebühr fehlen.

    Kommentar von Bleistein BleisteinBleistein

    Die VL haben keine Bindungsfrist und müssen auch nicht zurückgezahlt werden. Die 40 EUR vom Arbeitgeber kann man jedes Jahr "abräumen", wenn man will.

    Die Bindungsfrist gilt nur für die Zulagen (WoP und Arbeitnehmersparzulage). Hier muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung angegeben werden, wenn die 7 Jahre noch nicht voll sind. Ist aber auch kein Problem.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Du kannst einen Bausparvertrag "teilen". (Es werden allerdings Gebühren fällig!)

    Das heißt: Die bereits eingegangenen Beiträge können einem der beiden neuen Verträge zugerechnet werden. Dann wäre der erste Vertrag vermutlich "vollgezahlt" und könnte liegen bleiben. Der zweite wird "ausgesetzt". Besprich das mit dem Vertreter der Kasse. Lasse dir aber nichts Neues aufschwatzen!

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