Kirsche69 am 07.10.2008 um 13:19 Uhr
Unser linker Nachbar (Kindergarten) beabsichtigt, direkt an unserer gemeinsamen Grenze ein Spielhaus zu errichten. Es soll so eine Holzbude, wie man sie von Weihnachtsmärkten kennt, sein. Also aus Holz, mit leichtem Schrägdach, vorne offen (oder zu öffnen), ca. 4 m lang und über 2 m hoch. Tiefe weiß ich noch nicht. Beeinträchtigt das meine Baurechte? Oder ist das bei solchen "Hütten" nicht relevant?
Die Antwort ist in jedem Bundesland verschieden!Einfach beim zuständigen Bauamt nachfragen.