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Baurecht (NRW) - Frage zur Grenzbebauung

gefragt von Kirsche69Kirsche69 am 07.10.2008 um 13:19 Uhr

Unser linker Nachbar (Kindergarten) beabsichtigt, direkt an unserer gemeinsamen Grenze ein Spielhaus zu errichten. Es soll so eine Holzbude, wie man sie von Weihnachtsmärkten kennt, sein. Also aus Holz, mit leichtem Schrägdach, vorne offen (oder zu öffnen), ca. 4 m lang und über 2 m hoch. Tiefe weiß ich noch nicht. Beeinträchtigt das meine Baurechte? Oder ist das bei solchen "Hütten" nicht relevant?

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Recht x 35.111 Nachbarschaft x 186 Baurecht x 169 Grenzbebauung x 13 Bestandsrecht x 2

anonym
beantwortet von bine67er am 7. Oktober 2008 14:47
0x
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Die Antwort ist in jedem Bundesland verschieden!Einfach beim zuständigen Bauamt nachfragen.



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