Darf mein neuer Nachbar seine Garage(ca 4 m ) hoch direkt auf die Grenze zu meinem Grundstück stellen, ich habe Ihm keine Baulast unterschrieben.
Baurecht
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jockljockl
Grundsätzlich ja, du musst seine Baugenehmgung einsehen. Bei Garagenbau ist Grenzbebauung möglich. Du kannst aber auch Einsicht in den Bebauungsplan nehmen und da nachsehen.
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IlsebilIlsebil
4-m-Höhe ist doch keine Garagenhöhe mehr! Sprich mit Deinem Nachbarn und evtl. erkundige dich beim Bauamt. Eine normale Garagenhöhe darf auf der Grenze errichtet werden....
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jockljockl Am Hang durchaus.
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IlsebilIlsebil zu @jockl: aber sicher nicht, wenn das Nachbarhaus und die Garage die gleiche Grundebene haben wie mein Haus
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MismidMismid kann man nicht allgmein so sagen. Auch eine kleine Garage darf nicht unbedingt bis an die Grenze gebaut werden. Meistens gibt es einen Grenzabstand der einzuhalten ist und nur für Carports nicht gilt
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Dagmar58Dagmar58
wenn es auf seinem Grundstück ist und du nicht irgenwie dadurch gehindert wirst, dein Grundstück zu betreten, aber 4m hoch, das ist keine normale Garage, beim Bauamt erkundigen.
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newcomernewcomer
habt ihr in der Nähe der Grenze brennbare Teile vom Gebäude ? Falls ja, braucht er vom Bauamt eine Sondergenehmigung. Ausserdem muß eine Abstandsübernahmeerklärung eurerseits vorliegen!
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MismidMismid
kommt drauf an was im Bebauungsplan vorgesehen ist. Wenn es erlaubt ist, kannst du nichts dagegen machen. Wenn es nicht erlaubt ist, brauchst du nichts zu machen
Garagenbau bis zur Grenze ist nicht generell möglich!