In unserer Eigentumswohnung ( 1.OG ) befindet sich eine Wärmebrücke (Schimmelsporenbefall) .Die Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelsporenbefall sind laut Gutachten auf die Bausubstanz bezüglich der Wärmedämmeigenschaften zurückzuführen ( Baujahr des Hauses 2.Hbj 1980 - 1.Hbj. 1981 ).
Der Gutachter rät zu einer von außen anzubringenden Wärmedämmung am Übergang zwischen Balkontragplatte und Gebäudeaußenmauerwerk ( darüber liegender Balkon der Eigentumswohnung im 2.OG ) .
Der Hausverwalter schreibt mir , da von außen keine Feuchtigkeit ( z.B. Wasser ) ins Mauerwerk eindringt , sei dies nicht ein Problem der Eigentümergemeinschaft , ist dies richtig ?
Wer muss sich um die Beseitigung des Mangels kümmern ( Eigentümer oder der Hausverwalter ) ? Wer muss hierfür die Kosten tragen , die Eigentümergemeinschaft oder wir als Wohnungseigentümer ?
Sehr gute Antwort , danke !!!!