Hallo,
Neben Eigentümer A baut Nachbar B ein EFH mit Garage. Das Gelände ist mit leichtem Gefälle (ca. 1m pro Grundstück) versehen, B baut daher vom Gelände her leicht über A.
Die Garage mit flachem Pultdach von B wird auf die Grundstücksgrenze platziert. Hinten beträgt die Mauerhöhe 2,75m plus 80cm Fundament, vorn Mauer 2,75 plus Dach 0,35 Dach = 3,10m plus 50cm Fundament … jeweils gemessen bis zur Geländeoberkante an der Grunstücksgrenze zu Eigentümer A.
Die Bauordnung NRW spricht von „Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze“. Zählt das Fundament mit zur Wand, so dass Nachbar B mit 3,55m hinten und 3,25m vorn (jeweils ohne Dach) deutlich zu hoch gebaut hat? Nachbar B hat mit einem Bauträger gebaut, Eigentümer A wundert sich daher, ob es wirklich ein Verstoß gegen die Bauordnung ist.
Danke für eure Meinungen!
Das Fundament wurde in einer Ebene mit dem Fundament des Hauses gegossen. Da das Gelände leicht abschüssig ist, ist auf der oberen Seite das Fundament des Hauses nur ca. 10cm über dem Gelände, an der unteren Seite (also auf der Grenze zum Eigentümer A hin) steht das Fundament der Garage 50-80 cm über der Geländeoberfläche.
dann ist das zu hoch