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Bauordung NRW- Höhe der Garage – Was bedeutet “Wandhöhe im Mittel 3m über Gelände”?

Frage von svs04 svs04

Hallo,

Neben Eigentümer A baut Nachbar B ein EFH mit Garage. Das Gelände ist mit leichtem Gefälle (ca. 1m pro Grundstück) versehen, B baut daher vom Gelände her leicht über A.

Die Garage mit flachem Pultdach von B wird auf die Grundstücksgrenze platziert. Hinten beträgt die Mauerhöhe 2,75m plus 80cm Fundament, vorn Mauer 2,75 plus Dach 0,35 Dach = 3,10m plus 50cm Fundament … jeweils gemessen bis zur Geländeoberkante an der Grunstücksgrenze zu Eigentümer A.

Die Bauordnung NRW spricht von „Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze“. Zählt das Fundament mit zur Wand, so dass Nachbar B mit 3,55m hinten und 3,25m vorn (jeweils ohne Dach) deutlich zu hoch gebaut hat? Nachbar B hat mit einem Bauträger gebaut, Eigentümer A wundert sich daher, ob es wirklich ein Verstoß gegen die Bauordnung ist.

Danke für eure Meinungen!

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Es ist die Wandfläche anzusetzen, die oberhalb der Geländeoberfläche auf der Grenze zum Nachbar hin sichtbar ist, egal, ob die Wand als Fundament, Keller oder Garagenraum dient. Achtung: Die Geländeoberfläche kann im Bebauungsplan festgesetzt sein; dann ist die tatsächliche Geländeoberfläche ohne Bedeutung!

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Vordere Plus Hintere Höhe des Bauwerkes geteilt durch 2 ergibt die mittlere Höhe.

    Mit freundlichem Gruss

    ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)


    Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.

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    Antwort von Imera Imera

    frag das bauamt

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    wie, das fundament ist nicht im boden?

    Kommentar von svs04 svs04

    Das Fundament wurde in einer Ebene mit dem Fundament des Hauses gegossen. Da das Gelände leicht abschüssig ist, ist auf der oberen Seite das Fundament des Hauses nur ca. 10cm über dem Gelände, an der unteren Seite (also auf der Grenze zum Eigentümer A hin) steht das Fundament der Garage 50-80 cm über der Geländeoberfläche.

    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari

    dann ist das zu hoch

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    Antwort von Sascher Sascher

    Das Fundament befindet sich im Boden und nicht über dem Gelände, daher wird meiner Meinung nach der Wert nicht überschritten.

    Kommentar von svs04 svs04

    Das Fundament wurde in einer Ebene mit dem Fundament des Hauses gegossen. Da das Gelände leicht abschüssig ist, ist auf der oberen Seite das Fundament des Hauses nur ca. 10cm über dem Gelände, an der unteren Seite (also auf der Grenze zum Eigentümer A hin) steht das Fundament der Garage 50-80 cm über der Geländeoberfläche.

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