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Bauordung NRW- Höhe der Garage – Was bedeutet “Wandhöhe im Mittel 3m über Gelände”?

gefragt von svs04 am 02.11.2009 um 14:58 Uhr

Hallo,

Neben Eigentümer A baut Nachbar B ein EFH mit Garage. Das Gelände ist mit leichtem Gefälle (ca. 1m pro Grundstück) versehen, B baut daher vom Gelände her leicht über A.

Die Garage mit flachem Pultdach von B wird auf die Grundstücksgrenze platziert. Hinten beträgt die Mauerhöhe 2,75m plus 80cm Fundament, vorn Mauer 2,75 plus Dach 0,35 Dach = 3,10m plus 50cm Fundament … jeweils gemessen bis zur Geländeoberkante an der Grunstücksgrenze zu Eigentümer A.

Die Bauordnung NRW spricht von „Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze“. Zählt das Fundament mit zur Wand, so dass Nachbar B mit 3,55m hinten und 3,25m vorn (jeweils ohne Dach) deutlich zu hoch gebaut hat? Nachbar B hat mit einem Bauträger gebaut, Eigentümer A wundert sich daher, ob es wirklich ein Verstoß gegen die Bauordnung ist.

Danke für eure Meinungen!


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anonym
beantwortet von Seehausen am 3. November 2009 10:40
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Hilfreichste Antwort

Es ist die Wandfläche anzusetzen, die oberhalb der Geländeoberfläche auf der Grenze zum Nachbar hin sichtbar ist, egal, ob die Wand als Fundament, Keller oder Garagenraum dient. Achtung: Die Geländeoberfläche kann im Bebauungsplan festgesetzt sein; dann ist die tatsächliche Geländeoberfläche ohne Bedeutung!


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Sascher
beantwortet von Sascher am 2. November 2009 15:00
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Das Fundament befindet sich im Boden und nicht über dem Gelände, daher wird meiner Meinung nach der Wert nicht überschritten.

Kommentar von svs04 am 2. November 2009 15:14

Das Fundament wurde in einer Ebene mit dem Fundament des Hauses gegossen. Da das Gelände leicht abschüssig ist, ist auf der oberen Seite das Fundament des Hauses nur ca. 10cm über dem Gelände, an der unteren Seite (also auf der Grenze zum Eigentümer A hin) steht das Fundament der Garage 50-80 cm über der Geländeoberfläche.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 2. November 2009 15:02
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wie, das fundament ist nicht im boden?

Kommentar von svs04 am 2. November 2009 15:14

Das Fundament wurde in einer Ebene mit dem Fundament des Hauses gegossen. Da das Gelände leicht abschüssig ist, ist auf der oberen Seite das Fundament des Hauses nur ca. 10cm über dem Gelände, an der unteren Seite (also auf der Grenze zum Eigentümer A hin) steht das Fundament der Garage 50-80 cm über der Geländeoberfläche.

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 2. November 2009 15:29

dann ist das zu hoch


anonym
beantwortet von Imera am 3. November 2009 13:26
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frag das bauamt


anonym
beantwortet von MarkusReinartz am 5. Dezember 2009 21:36
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Vordere Plus Hintere Höhe des Bauwerkes geteilt durch 2 ergibt die mittlere Höhe.

Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

Telefon: 02686/228616 Homepage: www.svb-reima.de E.-Mail: info@svb-reima.de


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