Wir haben eine Doppelhaushälfte auf 168m² Grundstück gebaut! Eine Realteilung hatte uns die Behördeaufgezwungen, wäre aber nicht nötig gewesen. Wenn man sich mit dem Nachbarn versteht, geht auch eine Aufteilung nach dem Wohneigentumsgesetz.
Die Anschlusskosten sind tatsächlich geringer, da man einmal die (Grab- und Verlege-) Arbeiten machen kann, aber die Anschlussgebühren richten sich nach den Gemeindsatzungen und die richten sich meist nach m², m³ oder Anschlussgröße beim Strom.
Ich habe gerne absolut verschieden aussehende Doppelhaushälften gebaut. Zuletzt - weil geringere Bedürfnisse, im Verhältnis 1/3 zu 2/3. Ein Haus musste für drei Kinder reichen, die andere Hälfte für 2 Senioren. Bei geschickter Planung kann so eine Lösung für Generationen sehr interessant werden. Solange Kinder im Haus wohnen, kann eine Verbindung bleiben oder ein Arbeitsbereich geschaffen werden. Sind die Bedürfnisse geringer, lässt sich eine Trennung durchführen, wenn es als Doppelhaus oder Haus mit Einliegerwohnung geplant ist. Im Alter kann dann wieder - bei Bedarf, geöffnet werden und trotzdem ist man die Ganze zeit variabel. Im Falle der Vermietung lassen sich sogar interessante Steuermodelle schaffen - auch innerhalb der Familie.
Nach den Erschließungssatzungen der Gemeinden muss jede Doppelhaushälfte eigene Anschlüsse erhalten, also kein Einsparpotential. Nur bei Wohnungseigentum nach WEG reicht ein Hausanschluss.
Gut dass wusste ich nicht, dass dies an diesem Standort so ist. Bisher haben wir DHH und Häuser mit Einliegerwohnungen, die nur über einen Hauswirtschaftsraum verfügten, nur mit jeweils einem Anschluss versorgt. Das kann in diesem Fall auch hinterfragt werden.