1

Baumschnitt=Betriebskosten?

Frage von Immohunt87 Immohunt87

Hallo,

ist die Totholzbeseitigung/Baumschnitt als Betriebskosten umlegbar, da es ja grundsätzlich unter die Betriebskostenverordnung §1 fällt?

  1. die Kosten der Gartenpflege,

hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

Es handelt sich hierbei nicht um eine regelmäßige Maßnahme.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Hier ein paar Urteile zu Deiner Frage.

    Oder wie Juristen immer sagen, es kommt darauf an ob:

    http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,616,-die-kosten-der-gartenpflege.html

  • 0
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Das kommt auf den Einzelfall an. Der Unterschied zwischen Instandhaltung und Betriebskosten ergibt sich ja vor allem aus der Regelmäßigkeit. Dementsprechend zählt ein regelmäßiger Baumschnitt (regelmäßig mindestens alle 5 Jahre) zu den Betriebskosten, während ein seltenerer oder unregelmäßiger Baumschnitt unter Instandhaltung fällt...

    In Deinem Fall (nicht regelmäßig) wären dies demnach Instandhaltungskosten...

  • 0
    Antwort von tapri tapri

    meiner Meinung nach Ja

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.