Hallo,
ist die Totholzbeseitigung/Baumschnitt als Betriebskosten umlegbar, da es ja grundsätzlich unter die Betriebskostenverordnung §1 fällt?
- die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
Es handelt sich hierbei nicht um eine regelmäßige Maßnahme.
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