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Baumrückschnitt auf dem Sondernutzungsrecht-wer trägt die Kosten?

Frage von safran1976 safran1976

Habe eine Eigentumswohnung NRW und ein Garten dazu mit Sondernutzungsrecht erworben. Auf diesem Grundstück stehen Pappeln. Diese sind sehr groß und haben viele trockene Äste. Bei den Stürmen kommen da so 4Meter lange Äste runter. Aufgrunddessen wollte ich die Rückschneiden lassen. Gartenamt hat zugestimmt. Jetzt stellt sich aber die Frage, wer bei so einem Rückschnitt die Kosten übernimmt? Die Eigentümergemeinschaft, oder ich als Sondernutzer? Wer ist für die Herstellung der Verkehrssicherheit im Garten verantwortlich und was passiert, wenn am Nachbarhaus jemand oder etwas verletzt wird - wer haftet dafür - meine Eigentümergemeinschaft oder ich persönlich? Fragen über Fragen... wäre über Antworten (gerne mit Urteils- oder Gesetzesgrundlage) sehr dankbar!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von geige geige

    Lies mal hier nach, insbes. den letzten Absatz:

    http://www.immobilienverwalter-nrw.de/Portals/0/Gallery/WEG%2014%202009.pdf

    Bitte auf keinen Fall selbstätig den Auftrag vergeben und im Nachgang dann bei der Verwaltung die Rechnung einreichen, denn es gilt, 'wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch'.

    Die Verwaltung hat zu Lasten der Gemeinschaft den erforderlichen Auftrag zu vergeben.

    Kommentar von safran1976 safran1976

    Danke geige, das ist schon sehr große Hilfe. Ich setzte noch eine Frage hinterher - Wenn es sich um Herstellung der Verkehrssicherheit handelt, wer muss es dann zahlen? Und noch weiter gefragt - wenn die Verkehrssicherheit nicht hergestellt ist und etwas /jemand verletzt wird, wer haftet dann?

    Kommentar von geige geigegeige

    Du mußt die Verwaltung bzw. falls nicht vorhanden, Deine Miteigentümer nachweislich über die vorhandene Gefahrensituation in Kenntnis setzen.

    Sofern Dir per Vereinbarung in der TE nicht auch die Kosten über die Instandsetzung der Sondernutzungsfläche aufgegeben wurden, so trägt die Kosten für Instandsetzungsarbeiten an der sich im gemeinschaftlichen Eigentum befindlichen Fläche die Eigentümergemeinschaft.

    Ebenso haftet sie und die Verwaltung bei nachweislicher Kenntnis über die voriegende Gefahrensituation bei Untätigkeit im Schadensfall.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    was steht denn in der TE??? So wie ich es kenne wird zwar großzügig mit Sondernutzung umgegangen, aber die Kostenverteilung nicht bestimmt. Wenn dies hier auch so ist, ist die ETG Auftraggeber, Zahler und Haftbar.

    Kommentar von safran1976 safran1976

    Hallo Tabaluga, danke für Deine Antwort - es ist so, wie du es sagst - im TE steht nichts zu den Kosten.

    Weist Du denn wo das steht, dass die ETG der Auftraggeber, Zahler und Haftbar ist? Das wäre super hilfreich das zu wissen.

    Vielleicht könnte ich dann vor die Augen führen, dass die ETG bei Schäden haftbar ist - vielleicht würden die das dann in Auftrag geben. Ich muss nur was gutes in der Hand haben. Womit könnte ich die sonst überzeugen es in Auftrag zu geben?

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    Antwort von safran1976 safran1976

    Danke geige, das ist schon sehr große Hilfe. Ich setzte noch eine Frage hinterher - Wenn es sich um Herstellung der Verkehrssicherheit handelt, wer muss es dann zahlen? Und noch weiter gefragt - wenn die Verkehrssicherheit nicht hergestellt ist und etwas /jemand verletzt wird, wer haftet dann?

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