wie verhält es sich wenn (in Berlin) an einer Grundstücksgrenze, direkt am Gartenzaun zum Nachbarn, eine Art Holzplattform aus Kanthölzern gebaut wird (Grundfläche 3x4 m) und etwa 2,50 - 3,00 Meter hoch. Das Bauwerk noch kompakt mit einem Geländer gesichert wird, da es als Spielgerät für Kinder dienen soll.
Meine Frage, gibt es einen gesetzliches Mindestabstand zum Nachbargrundstück? Muss der Nachbar es hinnehmen, dass er durch diese Art von Hochsitz nicht mehr unbeobachtet auf seiner Terasse sitzen kann, generell das gesamte Grundstück überblickt wird und die Sicht fortan nur noch auf Holzlatten anstatt in das grüne der Bäume möglich ist?
Hat jemand eine Idee?
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