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Baumhaus oder so ähnlich

Frage von mellia35 mellia35

wie verhält es sich wenn (in Berlin) an einer Grundstücksgrenze, direkt am Gartenzaun zum Nachbarn, eine Art Holzplattform aus Kanthölzern gebaut wird (Grundfläche 3x4 m) und etwa 2,50 - 3,00 Meter hoch. Das Bauwerk noch kompakt mit einem Geländer gesichert wird, da es als Spielgerät für Kinder dienen soll.

Meine Frage, gibt es einen gesetzliches Mindestabstand zum Nachbargrundstück? Muss der Nachbar es hinnehmen, dass er durch diese Art von Hochsitz nicht mehr unbeobachtet auf seiner Terasse sitzen kann, generell das gesamte Grundstück überblickt wird und die Sicht fortan nur noch auf Holzlatten anstatt in das grüne der Bäume möglich ist?

Hat jemand eine Idee?

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Antworten (2)

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    Antwort von Roybinho Roybinho

    die Kernprobleme wurden von Dir bereits selbst angesprochen. Gerade der ungetrübte Blick auf den nachbarlichen Kaffeetisch hat schon mehrere Gerichte beschäftigt. Recht wird immer auf den Einzelfall angewendet. Daher sehe ich schon Probleme beim freien Blick auf das Nachbargrundstück. Einen rechtlichen Ansproch auf den Blick in eine grüne Umgebung ist meines Wissens nicht einklagbar. Geh einfach zu deinem Nachbarn und bespreche den Fall mit ihm. Vielleicht freut er sich ja auch über ein neues Baumhaus...

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    Antwort von festplatte festplatte

    das tolle an der sache ist, das deutschland so ein sch.eiß rechtsstaat ist und alles prüft. und da können diese justizschlampen gleich wieder justiz betreiben. ich find deine idee schon cool, aber unser toller herr staat hat ja für alles gesetze.

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