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Baumangel Dach/Dachgaube

Frage von ther123 ther123

Hallo zusammen, uns Haus ist bald 10 J. alt. Am Dachfirst und an der Dachgaube besteht eine Wärmebrücke - jetzt erst entdeckt (schwarze Stellen). Grund: Teilweise fehlt die Holzverblendung zum Inneren des Daches, ferner ist die Dampfsperre defekt. Was kann ich tun, um meine Ansprüche gegen die Baufirma (schlüsselfertig v. Bauherr gekauft) noch durchzusetzen? Lieben Dank.

ther

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Antworten (1)

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    Antwort von Bruno47 Bruno47

    Die Mängelanspüche verjähren bei Grundstücken in fünf Jahren ab Übergabe, § 438 BGB.

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