1

Baumangel

Frage von Sternenlicht Sternenlicht

Hallo, ich hätte wieder einmal eine Frage. Wir haben mit einem Fertighausvertreiber gebaut. Nach nun 3 Jahren kurz vor Gewährleistungsende wurde ein Baumangel unterhalb eines undichten Fensterbrettes festgestellt. Die Geschäftsführerin des Fertighausbetreibers ist die Ehefrau. Aufgrund des Baumangels wurde die Gewährleistung bis nächstes Jahr Oktober verlängert. Wir möchten nun ein offizielles Schreiben darüber haben und zwar von der Geschäftsführerin. Dies wird uns verweigert. Was haben wir für Möglichkeiten? Beste Grüße Sternenlicht

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von Energeizer Energeizer

    Bestätige per Einschreiben und Rückschein die Verlängerung. Problem könnte sein, wenn Du eine Gewährleistung nach BGB hast und durch Dein Schreiben möglicherweise auf die 5-Jährige Gewährleistung verzichtest. Also schau in Deinen Vertrag, ob VOB oder BGB vereinbart ist. ...und formuliere entsprechend.

    Kommentar von Sternenlicht Sternenlicht

    Hallo Energeizer, vielen Dank für Deine Antwort. Wir haben eine Architektin als Baubegleitung dazu genommen bei der Mängelbehebung. Aber die haben vorgestern das Loch so schnell zu gemacht und nix dokumentiert. Also keiner weiß, ob das verfaulte Holz tatsächlich abgehobelt und das fehlende Holz ersetzt wurde. Es wurde auch keine Feuchtemessung an den betroffenen Balken durchgeführt. Nachdem bei unserem Sohn nebenan die Schäden seit 2 Jahren immer pfuschmässig durchgeführt wurden und das Wasser immer wieder durch die Wohnzimmerdecke kam, haben wir eigentlich wenig Vertrauen. Ja wir haben BGB. Die Gewährleistung würde nächstes Jahr im April enden. Lb. Gruß Sternenlicht

    Kommentar von Energeizer EnergeizerEnergeizer

    Dann würde ich die Dokumentation der Mängelbeseitigung anfordern und die Mängelbeseitigung in der jetzigen Form nicht abnehmen. Per Einschreiben, Alternativ die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für das reparierte Bauteil anfordern.

    Wenn Du die Abnahme der Reparatur mit den Gründen verweigerst, nicht feststellbar, ob es lediglich Kosmetik war ... ... dann müssen die sich was einfallen lassen.

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Wurde der Mangel behoben? Dann hast du sicher etwas schriftliches als du den Mangel angezeigt hast....und woher weißt du, dass die Gewährleistung bis Oktober gilt?

    Kommentar von Sternenlicht Sternenlicht

    Hallo guterwolf, ja angeblich wurde alles behoben und er meinte beim Gespräch mit unserer begleitenden Architektin und dem Gerichtsgutachter, dass wir Verlängerung bekommen bis Oktober bez. Gewährleistung. Aber eben nicht unterschrieben von der Geschäftsführerin sondern nur von ihm. Er möchte da seine Frau nicht mit reinziehen. Aber unsere Architektin sagt, er muss das von ihr unterschreiben lassen. Gestern im telefonischen Gespräch mit mir meinte er dann, er gebe uns auch 4-5 Jahre Gewährleistung auf den Baumangel. Er meinte das alles per Mail von ihm sei auch rechtskräftig. Lb. Gruß Sternenlicht

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    da bin ich jetzt etwas überfragt. Was hat er denn für eine Funktion in der Firma?

  • 0
    Antwort von schlaubert schlaubert

    Die Gewährleistung bei Häusern beträgt 5 Jahre. Du kannst selbst ein Schriftstück aufsetzen in dem du dich auf das Gespräch mit ihr am xx.xx 2011 berufst und um eine kurze Bestätigung des Inhaltes bittest. Dann hat Sie den Schwarzen Peter.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    5 Jahre nach BGB und 3 Jahre nach VOB!!!!

    Kommentar von pharao1961 pharao1961pharao1961

    4 Jahre nach VOB

    Kommentar von Sternenlicht Sternenlicht

    Hallo schlaubert, nein wir haben 3 Jahre nach BGB. Ja so könnte man das machen, dass man einfach sie per Einschreiben anschreibt. Danke. Lb. Gruß Sternenlicht

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.