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Baumängel vom Gemeinschaftseigentum bei einem Neubau (Mehrfamilinhaus)

Frage von mastoidesu03 mastoidesu03

ICh bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilinhaus. Es wurde eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Eigentümern (Abnahmegremium), Hausverwaltung, Architekten, Bauunternehmen und einem Gutachter (bestellt vom Bauunternehmen) durchgeführt. Es wurden einige Mängel entdeckt und in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Nach einer gewissen Zeit wurde das Abnahmegremium benachrichtigt, dass alle Mängel aus dem Protokoll beseitigt seien und eine Abschlussbegehung mit Gutachter, Verwaltung, Abnahmegremium und BAuunternehmen durchgeführt werden kann. DAs Abnahmegremium verweigerte jedoch die Abnahme, da sie daraufhinwiesen, dass noch lange nicht alle Mängel aus dem Protokoll erledigt seien und zählten diese auf. Sie haben dies Mängel auch fotografiert. Jetzt hat jedoch das Bauunternehmen die Abnahme ohne Abnahmegremium mit Gutachter und Verwaltung duchgeführt und verlangt nun die letzte Rate (3,5%), da alle Mängel aus dem Abnahmeprotokoll behoben seien. Der Gutachter hatte noch 2 Mängel zu beanstanden, diese wurden aber angeblich in der zwischnezeit behoben. In eminem Kaufvertrag steht drin, dass bei der abschließenden Abnahme das Abnahmegremium dabei sein muss. Außerdem steht drin, dass ich die letzte Rate bezahlen muss wenn alle Mängel aus dem Abnahmeprotokoll behoben sind. Jetzt meine Fragen: 1) Hat sich das Abnahmegremium richtig verhalten, wenn es die BEgehung aus ben genannten Gründen abgelehnt hat? 2) Muss ich bezahlen, obwohl weiterhin gravierende Mängel aus dem Abnahmeprotokoll noch bestehen und sogar noch neue Mängel hinzugekommen sind? 3) Sollte man hier einen neutralen Gutachter einschalten? Danke für die Antworten

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Antworten (2)

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    Antwort von paula2005 paula2005

    Bevor die Mängel nicht behoben sind,brauch sich das Gremium nicht den Weg machen und zahlen würde ich solange auch nichts...

  • 0
    Antwort von dollgar dollgar

    wenn mängel, dann keine zahlung...

    logisch!

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