Muß ich Schönheitsreparaturen durchführen nach Beendigung meines Mietverhältnis. mein Haus weist sehr viele Mängel auf. wasserschaden wasser kam durch die decke vom duschen keiner weiß angeblich wie das passiert ist wurde vermieter gemeldet der kümmert sich seid letztem Jahr nicht darum. Verschimmelte Wände -Wände gerißen. Das Ausmaß ist jetzt erst richtig sichtbar nach entfernen der Tapeten. Ein Baugutachten von mir beauftragt wurde erstellt.Hat mich viel Geld gekostet. Dieses hat mich aber entlastet,das ich nicht schuld an den verschimmelten Wänden bin, Die ganze Imobilie ist in einem desolaten Zustand.Habe mit hilfe des MV 30% mietminderung abgerechnet. Natürlich Schriftverkehr hin und her habe von meinem vermieter auch schon die fristlose Kündigung erhalten da ich angeblich Mietrückstände habe.Die beziehen sich auf die Mietminderung und das ist seid Oktober letzten Jahres und ist schon gut aufgelaufen. Nun habe ich ein neues schimmelfreies Haus gefunden außerordentliche kündigung zum 30.06,2011abgegeben.auch mit hilfe des MV. Heute schreibt mir sein Rechtsanwald das die Wohnung keine Mängel aufweist TROTZ EINES BAUGUTACHTENS.das er ja wohl gelesen hat. Aber ich darf die Wohnung unter Vorbehalt zum 30.06 verlassen. Die Wohnung soll in einem renovierten Zustand übergeben werden. muß ich jetzt vielleicht die ganze Sanierung Schimmel-Risse in den wänden beheben. Kann ich die Kosten vom Baugutachten mit der letzten noch anstehende Miete verrechnen. meine Kaution von 1500 Eur, kann ich wohl auch vergessen hat hier niemand zurück bekommen. Bitte schreibt mir vielleicht hat jemand auch so etwas erlebt,und kann mir gute Ratschläge geben.
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