Darf man einen baum der unter naturschutz steht etwas "beschneiden "? wir haben so eine riesen kastanie im garten di e mir bald die dachpfannen vom dach holt weil sie immer größer wird und in manchen zimmer ist es durch die blätter jetzt richtig dunkel,blöd das es die kinderzimmer sind ,wisst ihr rat?????
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galeikagaleika
Grundsätzlich von der zuständigen Stelle der Gemeinde eine Genehmigung einholen und dann am Besten eine Fachmann fragen. Den findest Du bei blauarbeit oder anderen Auftragsforen
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Calluna ich schließe mich den zeilen von Baernie an. grundsätzlich darf der baum etwas eingekürzt werden. da es sich hier aber deinem schreiben nach um eine alte kastanie (baumdenkmal?) handelt, würde ich die schnittarbeiten nicht selbst durchführen, sondern einem fachmann überlassen. mal kurz ein paar eckdaten, die bei einem solchen schnitt zu beachten sind (von einem laien kaum realisierbar): - schnittarbeiten nur im schwachastbereich (kleiner als 10 cm durchmesser) - keine aststummel stehen lassen (eintrittspforte für holzzerstörende pilze) - saubere schnittwunden (absetzen von stärkeren ästen in drei schritten nach hamburger schnittmethode) - richtiger schnittzeitpunkt ist zu beachten (entweder im spätsommer, oder besser kurz vor laubaustrieb im frühjahr)
die meisten (unfachgerechten) laienschnitte zerstören die abschottungszone des baumes und damit sein abwehrsystem gegenüber holzzerstörenden mikroorganismen. die folge in den nächsten jahren sind nicht selten starkastabbrüche auf grund der fortschreitenden holzzersetzung. diese können sach- und personenschäden oder schäden am gebäude verursachen. davon abgesehen dürftest du bei so einem großen baum auch auf "technische" schwierigkeiten (höhe) stoßen.
also lieber den fachmann ranlassen...ist langfristig gesehen die billigere methode.
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BaernieBaernie
Grundsätzlich ist es nicht verboten, an einem unter Naturschutz stehenden Baum, Pflegearbeiten auszuführen. Und dazu gehören, unter anderem, auch das Freischneiden von Gebäuden. Ich hatte selbst schon mehrfach solche Aufgaben an mehreren jahrhundertealten Bäumen. Vorraussetzung dafür ist allerdings, daß das fachgerecht durchgeführt wird. Einfach irgendwas wegschneiden, das einem nicht in den Kram passt, ist natürlich nicht zulässig. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, ein Fenster ein Stück weit frei zu bekommen und das Aufschlagen von Ästen auf ein Dach zu unterbinden. Es gibt da eine ganze Reihe von Fachfirmen die sich damit auskennen. Auch das Grünflächenamt oder die Naturschutzbehörde könne da weiterhelfen.
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alphonsoalphonso
schneide sie genau jetzt. Auf der Behörde arbeitet nun keiner mehr, der dich davon abhalten könnte.
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KWSderLoeweKWSderLoewe
Klar darfst du den schneiden, du darfst ihn nur nicht zerstören
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