also Bäume sind ja was feines da sind wir uns einig. wenn Bäume auf des Nachbars Grundstück ragen tun, soll man sich am Grün erfreuen. So weit verstanden und richtig. Denn man tut ja erst mal mit den Nachbarn sprechen und erst wenn die Sagen "alles egal bleibt so wie es ist" darf man selbst Hand anlegen, oder die Rechtsverdreher beauftragen.
Meine konkrete Frage, und wo ich hoffe, daß hier doch kompetente Antworten zu erwarten sind: wenn ein Baum vom Privatgrundstück auf einen öffentlichen Fußgängerweg ragt, in einem typischen Stadtgebiet, und Passanten sich daran stoßen können, oder eine Behinderung entsteht weil man nur gebückt drunter durch laufen kann: WER ist dann zuständig? Wenn tut man dann in der Stadtverwaltung am besten anrufen? Welche Behöre ist dafür ansprechbar?
Sachdlienliche Antworten sind erbittet.
...oder der Schiffer auf dem Schiff