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Baum tut auf öfentlichen Gehweg ragen

Frage von Sathupradit Sathupradit

also Bäume sind ja was feines da sind wir uns einig. wenn Bäume auf des Nachbars Grundstück ragen tun, soll man sich am Grün erfreuen. So weit verstanden und richtig. Denn man tut ja erst mal mit den Nachbarn sprechen und erst wenn die Sagen "alles egal bleibt so wie es ist" darf man selbst Hand anlegen, oder die Rechtsverdreher beauftragen.

Meine konkrete Frage, und wo ich hoffe, daß hier doch kompetente Antworten zu erwarten sind: wenn ein Baum vom Privatgrundstück auf einen öffentlichen Fußgängerweg ragt, in einem typischen Stadtgebiet, und Passanten sich daran stoßen können, oder eine Behinderung entsteht weil man nur gebückt drunter durch laufen kann: WER ist dann zuständig? Wenn tut man dann in der Stadtverwaltung am besten anrufen? Welche Behöre ist dafür ansprechbar?

Sachdlienliche Antworten sind erbittet.

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Antworten (6)

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    Antwort von Slizer Slizer

    tuten tut der zug

    Kommentar von Sahaki SahakiSahaki

    ...oder der Schiffer auf dem Schiff

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    Antwort von jobo22 jobo22

    Ordnungsamt kannste anrufen.

    Eventuell Wege und Strassenbauamt

    Einfach Stadtverwaltung und dann fragen...

    Dafür ist die Zentrale doch da...

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    Antwort von Baernie Baernie

    Für einen Baum ist zunächst mal grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Wenn nun Äste über die Straße ragen, so hat eben dieser Eigentümer dafür zu sorgen, daß ein sogenannter "lichter Raum" von 4,50 m über der Fahrbahn und von 2,50 m über Geh- und Radwegen frei bleibt. Zu diesem Zweck ist es in aller Regel ausreichend, an dem Baum, möglichst in jungen Jahren, nach und nach die unteren Äste zu entfernen. Sind diese mittlerweile zu stark geworden, so daß eine Entfernung den Baum in nicht vertretbarer Weise schädigen würde, so besteht auch die Möglichkeit, Äste zu entfernen, die von dem Hauptast abgehen und möglicherweise so die notwendige Höhe zu erreichen. Ist auch das nicht mehr möglich, so muß das Grünflächenamt oder das Ordnungsamt entscheiden, ob der Zustand ausnahmsweise so belassen werden kann, ob vielleicht mit einem Warnschild darauf aufmerksam gemacht werden muß oder ob in extremen Fällen Starkäste eingekürzt werden müssen oder sogar der Baum gefällt werden muss. Und noch was: die Frage wäre in halbwegs ordentlichem Deutsch erheblich angenehmer zu lesen!

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    Antwort von mentecaptum mentecaptum

    Grünamt oder Straßenbauamt.
    Bei uns wurde ein überragender Ast auf einem Radweg einfach abgesägt.....
    Tun getan meine ich!

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    Antwort von DerAufbereiter DerAufbereiter

    Sorry, aber das tut ich nicht wissen tut......tut

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    Antwort von user33 user33

    Der Baumbesitzer muss den Baum abschneiden und kein anderer.

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