Darf ich theoretisch einen Baum pflanzen und ihn wenn er ausgewachsen ist fällen ?
Ich glaube ja das darf ich nicht aber warum ??
Ist doch dann mein Baum..
Darf ich theoretisch einen Baum pflanzen und ihn wenn er ausgewachsen ist fällen ?
Ich glaube ja das darf ich nicht aber warum ??
Ist doch dann mein Baum..
Kommt drauf an, ob es an Deinem Ort eine Baumschutzsatzung gibt, und ob Dein Baum darunter fällt. Wenn beides mit ja zu beantworten ist, mußt Du eine Fällgenehmigung bei der Kommune einholen. Die machen dann möglicherweise eine Ersatzpflanzung zur Bedingung.
Wenn Du aber jetzt einen Baum pflanzen möchtest, solltest Du darüber nicht allzusehr nachdenken: bis Dein Baum ausgewachsen ist, haben sich die Gesetze und Satzungen noch mindestens dreimal geändert.
Hi Blppp, grundsätzlich sollte man sich vor dem Anlegen eines Gartens, bzw. dem Pflanzen eines Baumes Gedanken machen, wellchen Zweck man verfolgt, welche Wirkung man erzielen will, auch was man wohin pflanzt und ob das erlaubt ist (Leitplanungen der Kommunen) ......aber wohl nicht wie ich´s am besten wieder weg bekomme. Pflanzungen sollte man mit der gleichen Ernsthaftigkeit planen wie einen Hausbau oder andere Anschaffungen. Dein Baum - je nach Art - steht dann doch schon mal ein paar Jahrzehnte. Wenn Du z. Bsp. vor hast einen sog. Hausbaum zu pflanzen, mach Dich bei einer guten Baumschule kundig wie groß er werden kann, damit Du bestimmte Abstände einhalten kannst, mit dem Du, Deine Nachbarn und auch verantwortliche Stellen leben können. Das ist nicht so kompliziert wie sich´s jetzt anhört. Aber Du willst doch lange Freude an einer ev. für Dich ganz besonderen Pflanze haben. PS Ich gehe ganz bewusst nicht auf Deine Fällabsicht ein, den gepflanzt, gepflegt und gewachsen ist ein Baum über viele Jahre - gefällt aber in wenigen Minuten.
Grüße aus Sonneberg
Deinen "ausgewachsenen" Baum kann frühestens dein(e) Enkel(in) fällen. Grundsätzlich darfst du alles auf deinem Grundstück machen, was du willst; es sei denn es stört die untere Landschaftsbehörde, Hatte mal das Problem, dass ich als "Kompensationsmassnahme" 30 Bäume pflanzen musste , 2 Jahre vorher aber schon 50 Stck freiwillig gepflanzt habe. Ich hätte laut Behörde alles wieder rausreissen müssen und das gleiche wieder einsetzen müssen.
Bäume ab einer gewissen Größe fallen unter die Baumschutzverordnung, das Fällen ist daher genehmigungspflichtig. Nicht alles, was einem gehört, darf man auch zerstören - denk mal an die Denkmalschutzverordnungen: Wenn Dir der Kölner Dom gehören würde, dürftest Du ihn auch nicht einfach rot anpinseln :-)
Kommt drauf an....in städten gelten baumsatzungen, die die stadt grün halten sollen. Auf einem acker darfst du baume pflanzen und dann ernten, wann du das holz brauchst.
Der Schutz ist von einem gewissen Stammumfang abhängig: meist ab 80 cm Umfang in einer Höhe von 1 m, unterscheidet sich ev. nach Bundesland und Kommune.
Grüße aus Sonneberg
Manche Kommunen haben einfach gar keinen Baumschutzsatzung - oder haben die wieder abgeschafft...
Und es gibt auch 'Baumschutzsatzungen, in denen nur bestimmte Arten erfaßt werden. Eine Tanne kann dann z.B. manchmal nach Belieben gefällt werden, weil die nicht unter die Verordnung fällt.