ich meine wem soll es denn auffallen wenn ich den baum fälle was kann mich für eien strafe erwarten?????
baum mit rotemschild und weißer nummer
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ScorbaScorba
Wird ein Baum unerlaubt gefällt, droht sogar eine Wiederherstellungspflicht in den alten Zustand. In einer Eigentumswohnanlage wollten die Bewohner des Erdgeschosses eine zwölf Meter hohe Tanne in ihrem Teil des Gartens entfernen, da sie zu viel Licht wegnahm. In einem Rechtsstreit mit den anderen Eigentümern erhielten sie dafür vom Amtsgericht die Erlaubnis und begannen später mit der Beseitigung des Baumes.
Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht wussten: Ihre Gegner hatten inzwischen den Beschluss des Amtsgerichts angefochten. Die nächste Instanz entschied, die Tanne soll bleiben und somit wurde das Fällen des Baumes plötzlich zu einem rechtswidrigen Akt. Die Eigentümergemeinschaft forderte das erneute Anpflanzen eines zwölf Meter hohen immergrünen Nadelbaums, der alte Zustand sollte wieder her. Kostenpunkt: über 10.000 Euro.
Diese Dimensionen wollte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Baumfällern denn doch nicht zumuten, da diese ja im guten Glauben an den Beschluss des Amtsgerichts gehandelt hätten. Die Richter hielten in diesem Fall eine Entschädigung in Geld angemessen und zwar 1.250 Euro für die Kosten eines jungen Baumes (Az. 3 Wx 166/02).
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1Antwort von
HomwerHomwer
z.B. dem nachbaarn oder dem besitzer des baums... geldstrafe, bis 17.000 EUR fürs fällen + schadenersatz + neuen baum
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