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Baum im Garten entfernen - ab wann muß ich das melden?

Frage von viking viking

Es gibt doch da irgendein "Gesetz" das mich zwingt das Fällen eines Baumen in meinem Garten (für mich totaler Schwachsinn) vorher anzumelden und von - ich Glaube der Stadt - genehmigen zu lassen. Ist das richtig? Ab welcher Größe muß man das machen? DANKE

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Antworten (7)

  • 5
    Antwort von Luise Luise

    0 Meter hohe Bäume fällen Baumschutzverordnungen sind Satzungen der Gemeinden, also sogar gemeindlich verschieden. Frag in deiner Gemeinde.

    Kommentar von viking viking

    Wollte ja nur wissen ab welcher "Stammdicke" ich das melden muß. Für ein kleines Bäumchen wird das ja wohl nicht zählen!

    Kommentar von Mafdet MafdetMafdet

    Das ist wirklich von Stadt zu Stadt verschieden. Frag beim Grünflächen- oder Umweltamt an. Es kann wirklich sein, dass ein recht junger Baum geschützt ist.

    Baumsatzungen sind (wie Hundesteuern und Freidhofsatzungen auch) Gemeindesachen und sind deshalb von Ort zu Ort wirklich verschieden.

  • 2
    Antwort von UlfDunkel UlfDunkel

    Hallo Viking.

    Von Gemeinde zu Gemeinde wird völlig unterschiedlich gehandhabt, wie mit Bäumen auf privaten und öffentlichen Grundstücken umgegangen werden darf.

    Du musst Dich an Deine Stadt-/ oder Gemeindeverwaltung wenden, um zu erfragen, ob dort in der Gemeindesatzung eine Baumsatzung oder ähnliches vorgesehen ist.


    Es ist nicht generell schwachsinnig, das Abholzen von Bäumen ein bisschen im Griff zu behalten. Bäume -- auch in Privatgärten -- sind sehr wichtig für uns Menschen als Sauerstofflieferant, als Herberge für unzählige Tiere, als Schattenspender usw.

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Dann sage das doch den Regenwaldkillern. Wir haben ja bald mehr Grün in den Städten als die dort im Urwald.

    Kommentar von UlfDunkel UlfDunkelUlfDunkel

    @Questor: Wenn jemand anderes was Falsches tut, legitimiert es noch lange nicht mein falsches Handeln.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    zumal wir auch durch unser Kaufverhalten zu dem Schwund des regenwaldes hauptsächlich beitragen

  • 1
    Antwort von ulrike1974 ulrike1974

    Das ist total unterschiedlich von Ort zu Ort. Bei uns in Bonn gilt für Nadelbäume: mehr als 1 Meter Umfang in Höhe von 1,50 m gemessen = fällen verboten (außer es liegt eine nachgewiesene Umsturzgefahr vor). Bei meinen Eltern im Ort "neben Bonn" gibt es keine Einschränkung für Nadelbäume, die können einfach gefällt werden. Ähnlich ist es mit Grünabfall-Verbrennen. Bei meinen Eltern erlaubt, bei uns verboten. -

    Also wirklich am besten online bei der Stadtverwaltung nach der Baumschutzverordnung / Baumsatzung schauen.

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    es ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und kommt auf die Art des Baumes an. Normal sind bei uns alle Bäume ab 80 cm Stammumfang (in 1 m Höhe gemessen) genehmigungspflichtig. Bei Obstbäumen (keine Nußbäume) darf der Umfang größer sein Ich glaube 1,20 m. Für jeden gefällten Baum ist eine Ersatzpflanzung ähnlichen Charakters und Baumart vorzunehmen. Ich finde diese Regelung gut, da sonst jeder machen würde was er will und es dann in einigen Strassen gar keine Bäume mehr geben würde.

  • 0
    Antwort von antiholz antiholz

    Ein Wahnsinn, die Leute haben nichts mehr anderes zu tun seit es Motorsägen gibt. In unserer Gegend (Unterfranken) wird nur noch abgeholzt. Ob auf der Autobahn oder in den Gärten, nur das Ausland wird kritisiert. Bald leben wir nur noch im Smog.

  • 0
    Antwort von gabifrancois gabifrancois

    Ich schließe mich den Aussagen (der meisten) meiner Vorredner an - da darf jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen.

    Bei uns ist beispielsweise die Baumschutzordnung seit Jahren außer Kraft, also kann jeder verrückt werden wie er will. Was nicht bedeuten soll, dass ich das gut heiße.

    Generell bedeutet aber eine Baumschutzordnung nicht zwingend, dass du den Baum nicht abholzen darfst. Wenn er nämlich eine Gefahr darstellt (weil beispielsweise der Stamm innen morsch ist oder weil er seit dem letzten Sturm nicht mehr fest verwurzelt ist), darfst du ihn fällen, weil Gefahr im Verzug ist - jedenfalls soweit ich weiß.

    Und wenn du der Gemeinde eine Ersatzpflanzung anbietest (da gibt es Tabellen, wie viele junge Bäumchen statt eines alten gesetzt werden müssen, das hängt von der jeweiligen Größe ab) und anschließend auch nachweist, darfst du auch gesunde Bäume abholzen. Dabei müssen die jungen Bäume nicht mal auf deinem eigenen Grundstück stehen, sondern nur innerhalb der Gemeindegrenzen gepflanzt werden.

    Wenn du die Gemeinde nicht auf dich aufmerksam machen willst, ruf doch unter einem anderen Namen an und erkundige dich erst mal, ob die ihre Baumschutzordnung irgendwo im Internet stehen haben. Dann kannst du immer noch sehen, was du machst.

  • 0
    Antwort von Indy72 Indy72

    In Hessen muss man das nicht mehr tun, außer bei sehr alten Bäumen. Die Regelung ist je nach Bundeslnand sehr unterschiedlich!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Koch sei Dank!

    Kommentar von viking viking

    In Bayern muß man das noch?! Weiß hier jemand ab wann?

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Wie wärs mit einem Anruf bei der Gemeinde? Umweltamt wäre die zuständige Instanz.

    Kommentar von viking viking

    Das wollte ich halt umgehen - hätte ja sein können, daß das hier jemand weiß!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Warum umgehen? Schau doch auf der Internetseite deiner Gemeinde nach. Dort unter Baumschutzverordnung

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