Hallo ich habe eine Frage also ich will mir ein Grundstück kaufen ( Bauplatz ) da steht mitten im Grundstück eine 60 jahre alte Linde.Kann ich die Linde fällen weil sonst kann ich mir nicht mein Haus drauf bauen oder ist die irgendwie geschützt?
Antworten (12)
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carina007carina007
Und da stirbt schon wieder ein prachtvoller Baum zuguntes des Menschen.
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JaskanJaskan
Erkundige Dich dazu am besten beim Grünflächenamt Deiner Stadt oder Kreis. Verschiedene Städte und Kreisregionen haben eine sehr harte Baumsatzung, wo alles genau geregelt ist was, wie beseitigt werden darf. Andere Städte wiederum haben so eine Satzung nur für bestimmte, seltene Baumarten. Und weil das so sehr verschieden ist solltest Du besser beim Grünflächenamt nachfragen.
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klaumiklaumi
Da mußt Du Dich mit der Umweltbehörde in Verbindung setzen. Denn ab einem gewissen Stammdurchmesser darf der Baum nicht mehr gefällt werden, es sei denn er ist krank ! Da kommt dann einer von denen und begutachtet den Baum. Aber ich glaube nicht, daß Du so eine alte Linde ohne weiteres fällen darfst ! Ich vermute der Vorbesitzer hat Dir das Grundstück auch deswegen verkauft, weil darauf nicht gebaut werden kann wegen der Linde !!! PECH gehabt, mein Lieber !
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Gudy1212Gudy1212 Ich habe noch garnix gekauft bin nicht doof.Und 2. ne der hats aus ganz anderen grund verkauft da steht ein abriss haus drauf des 90 jahre is und aus schilf und Holz besteht das weg muss etc deswegen hat er es verkauft.
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wollyunowollyuno nur was in der satzung der kommune steht ist relevant
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Wolfgang1160Wolfgang1160
Was hast due gegen einer Linde? Steht sie etwa in der Mitte des Grundstückes und willst gerade dort ein Haus hinbauen. Hast du dir überlegt dein Haus um den Baum zu bauen. Die Linde in der Mitte einenes Atrium von oben fällt das Licht herein. Die Linde gibt im Sommer einen herrlichen kalt/warm Austausch. In Sankt Gilgen am Wolfgangsee hat ein Wiener so ein Haus gebaut. Das Haus hat 90m² Wohnungnutzfläche, das verbaute Grundstück 210 m². Teurer als ein anderes Haus ist es nicht.
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Gudy1212Gudy1212 Der Baum muss weg ich bau doch nicht mein Haus um den Baum rum ich scheiß auf die ganze umwelt von mir aus kanns alles verbrennen und wenn der Baum net weg darf werf ich ein Streichholz dahin und zahl ich halt Feuerwehreinsatz immernoch besser als den baum stehen zu lassen
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Wolfgang1160Wolfgang1160 Es war ein nur Anstoß, dass man auch anders bauen kann, noch nie was von Architektur gehör? Das ist kein Scheiß! Es ist traurig ein Land wo das Bauhaus von Gröbius gegründet wurde. Aber das kleikarierte Denken ist schlimm.
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fraufringsfraufrings zur Architektur gehört Geld. Und das Geld für einen extrovertierten Selbstverwirklicher namens Architekt würde ich mir an Fragestellers Stelle auch sparen.
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wollyunowollyuno geb dir recht,auf sowas würde ich mich nicht einlassen
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Wolfgang1160Wolfgang1160 Man kann auch sein eigener Architekt sein, es kommt nur auf die eigene Kreativität an.
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LucaHahn Also du musst dich in der statd informieren.Ich glaub du darsft sie nicht fällen...
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wollyunowollyuno glaube ist nicht gefragt,nur was in der satzung steht
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mupfelinemupfeline
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AuchdazuAuchdazu
Wohlmöglich ist die Fällbarkeit des Baumes erst mit dem Verkauf des Grundstückes ermöglicht worden. Musst halt den Verkäufer fragen.
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fraufringsfraufrings
Bitte dringend vorher erkundigen.Du kannst den Baum zwar fällen ohne vorher einen Antrag zu stellen, aber wenn du einen Nachbarn hast, der dich anschwärzt bist du jede Menge Kohle los.
Bei manchen Bäumen richtet es sich sogar nach dem Stammdurchmesser ob sie wegdürfen.(Als Beispiel Ortschaft X Obstbaum mit 10cm Durchmesser darf ohne Antrag gefällt werden, alles über 10 cm ist Antragspflichtig).
Frag bei der Stadt nach. Am besten BEVOR du das Grundstück kaufst. Dann brauchst du dir auch keine Gedanken zu machen, ob du vor Gericht musst.Und wenn das Grundstück spottbillig ist, dann würde ich gleich zwei mal vorsichtig sein. Wer weiss ob es nicht wegen dem Baum so günstig ist. ;-)
Nur zu, deine Antwort ist einen Anruf entfernt!
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wollyunowollyuno
würde als erstes mal mit gemeinde/stadt reden ob überhaupt baumschutzverordnung vorhanden,wenn nicht kannst du ihn fällen.ansonsten musst abklären wie ersatzpflanzung aussieht oder was sie für vorschriften machen.bei uns ist es so,da es für unsere gemeinde keine verordnung gibt könnte ich alles fällen was am grundstück wächst
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Gudy1212Gudy1212
Kann es sein das die mir verbieten den Baum zu fällen?Weil wenn ich das Grundstück kaufe bin ich 90.000 euro los und wenn der Baum nicht weg darf vom Staat aus kann ich des vor Gericht bringen?wenn ja hab ich chancen das durchzubringen?
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wollyunowollyuno vor kauf abklären,alles schriftlich,sonst keine chance
bei uns ist kreis außen vor,nur stadt oder gemeinde