wir wollen im Vorgarten eine etwa 4m große Tanne weghaben, weil sie genau vor dem Wohnzimmerfenster steht....ich vermute mal, dass der Stammdurchmesser mehr als 15cm ist....geht das ohne Genehmigung?... bekommt man die auch mal nicht?....wenn doch, wie teuer wird die Gebühr ca. sein?....Zahlt man evtl. Strafe, falls wir es einfach so erledigen? .....wie hoch könnte die sein?.... Ich habe schon überlegt, alles in einem Ruck wegzutransportieren, dann gibts keine Beweise, ist halt kaputt gegangen im Winter.....Wie würdet ihr das machen?
Antworten (9)
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AndreasR86AndreasR86
Hallo,
es kommt ganz auf deine Stadt/Wohnort an.
Auf keinen Fall einfach abholzen bzw. fällen. Gehe am besten mal zum Rathaus und frage nach der "Baumschutzsatzung" da sollte alles drin stehen. Alternativ kannst du auch in deinem Rathaus nach einem "Umweltbüro" oder der Abteilung "Grünplanung" fragen. Diese werden dir auch genau sagen können, was erlaubt ist und was nicht. Auch musst du bestimmte Zeiten einhalten, was das Fällen angeht, denn gewisse Vögel könnten nisten.
Also... lange Rede kurzer Sinn, ins Rathaus gehen und die Baumschutzsatzung holen, dann kann man Sicher gehen, dass man nichts falsch macht. SOllte der Baum geschützt sein oder ähnliches, könnte es sehr teuer werden!
Lg Andreas
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2Antwort von
blackgenerelblackgenerel
man darf auch im eigenen garten nur dann einen baum fällen, wenn die örtlich und zuständige behörde dem zustimmt.
die kosten sind unterschiedlich und selbst zu tragen.
wer ohne genehmigung arbeitet, kann übelst ärger kriegen.
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treicheltreichel
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Foerster1973Foerster1973
Ob das ohne Genehmigung geht, steht in der Baumschutzsatzung deiner Stadt/deines Landkreises. Einfach mal im Rathaus anrufen und fragen. Die Stafe ist üblicherweise die Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Und einen so großen Baum pflanzen zu lassen ist möglich, aber richtig teuer. Und wenn der Baum in die falsche Richtung kippt, und dabei was kaputt macht, wird das auch teuer. Am besten mal bei einer Gartenbaufirma fragen. Aber jetzt ist es eh zu spät, da in dem Baum schon Vögel nisten könnten. Da brauchst du mit Sicherheit eine Sondergenehmigung.
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin
Frag doch mal bei Gärtnereien nach, die brauchen oftmals Grünzeug für ihre Trauerkränze. Oder falls das nicht der Fall ist, dann spätestens zu Allerheiligen, falls du solane warten kannst. Dann schneiden die so einen Baum umsonst ab und du hast alles weg. Zu der Fällgenehmigung: bei einer 4-Meter-Tanne handelt es sich mit Sicherheit nich um einen "schützenswerten" baum, noch dazu, wo Tannen, Fichten und dgl. in Gärten sowieso nicht gerne gesehen werden.
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin Hier mal auf die Schnelle ein Auszug der Münchner Baumschutzverordnung: Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:
alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt. Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft aber nicht auf Holzbirne, Holunder, Hasel und Walnuss zu).
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amdrosamdros
Das laß mal lieber mit dem kaputt gegangen, das sehen ja wohl Fachleute.
Wo kein Kläger da kein Richter, mußt aber davon ausgehen, daß es irgend jemand meldet und wenn Du keine Genehmigung hattest, mußt Du Strafe zahlen
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FalkTauberleFalkTauberle
Die Regelungen sind von Ort zu Ort verschieden.
Man kann natürlich tricksen, aber manche Behörden sind sehr aufmerksam.
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alphonsoalphonso
nicht fragen, machen. 4 Meter sind ja auch nicht wirklich schützenswert.
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Strolchi09Strolchi09
Frag bei der Stadt nach, wie es sich damit verhält. Das kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
und hier: http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/alltag/-/id=446800/nid=446800/did=5185344/sp4cxp/index.html