Nach Bestimmten vorgaben dürfen Bäume nicht gefällt werden. Da muss man den Zaun Entsrechend verlegen. Die Bestimmungen dazu kannst bim Örtichen Rathaus erfragen.
Die Gemeinden sind für die Bestimmungen zuständig, die die Vorschriften für das Fällen von Bäumen festlegen. Üblich ist, dass ein Baum mit 10cm oder mehr Stammdurchmesser (gemessen in 1m Stammhöhe), nur mit einer Genehmigung gefällt werden darf. Diese Genehmigung erhält man in der Regel beim Ordnungsamt der Gemeinde. Das Fällen von Bäumen ohne die Genehmigung kann übrigends recht teuer werden. Strafen bis zu 50.000 Euro sind nicht selten. Ausgenommen von diesen Genehmigungen sind übrigends Obstbäume. Die Regeln zur Fällung von Obstbäumen ist bundesweit im Bundeskleingartengesetz festgehalten. Wird eine Fällgenehmigung erteilt, so ist diese oft mit bestimmten Auflagen verknüpft. Oft wird eine vergleichbare Neuanpflanzung eines entsprechenden Baumes verlangt.
Werden die Auflagen nicht erfüllt können auch hier Empfindliche Geldstrafen erteilt werden !.
Dachte ich zunächst auch. Aber der Baum wird wachsen und den Zaun beschädigen.
Ich hab mit viel Aufwand damals die Bäume aus meinem Grundstück versetzten lassen. Hat auch Etwas an Geld gekostet ,aber lieber so und die Umwelt erhalten als Feuerholz für den Kamin Produzieren. Bei mir war es eine alte Eiche (vom Fachmann um die 250 Jahre geschätzt) und eine Trauerweide (um die 120 Jahre alt geschätzt)